25-Jähriger muss abstinent bleiben
Wegen Körperverletzung unter Einfluss von Alkohol verhängt das Amtsgericht Lahr sechs Monate Haft auf Bewährung.
LAHR. Die Tat ereignete sich im Dezember 2016 vor einer Diskothek, die zwölf Zeugen waren größtenteils betrunken und konnten sich kaum erinnern – am Ende verurteilte das Amtsgericht Lahr den 25-jährigen Angeklagten dennoch wegen Körperverletzung zu sechs Monaten auf Bewährung, trotz vieler Vorstrafen.
Der Angeklagte habe dem 26-jährigen Opfer zwei Faustschläge verpasst, das dabei einen Schneidezahn verlor und eine Platzwunde erlitt. Zudem sei das Opfer von anderen unbekannten Tätern getreten worden – die Staatsanwaltschaft hatte den 25-Jährigen deshalb zunächst wegen ...