Amtsgericht Bad Säckingen
26-Jähriger erhält 1500-Euro-Strafe für tödlichen Unfall – auf Bewährung
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Di, 13. Juni 2017, 15:39 Uhr
Wehr
Das Amtsgericht Bad Säckingen verurteilt einen Mann wegen fahrlässiger Tötung zu einer 1500-Euro Strafe. Kurios: Wenn er sich zwei Jahre lang nichts zu Schulden kommen lässt, muss er nicht zahlen.
Als einen atypischen Fall, bezeichnete Richter Rupert Stork vom Amtsgericht Bad Säckingen einen tödlichen Verkehrsunfall, der sich am 23. Mai 2015 auf der Bundesstraße in Wehr-Brennet zugetragen hat.
Das Gericht fällte dazu auch ein atypisches Urteil. Gegen den 26-jährigen Autofahrer wurde wegen fahrlässiger Tötung eine Verwarnung mit Strafvorbehalt ausgesprochen. Das bedeutet, dass die verhängte Geldstrafe von 1500 Euro (30 Tagessätze à 50 Euro) zur Bewährung ausgesetzt wird. Wenn der Angeklagte sich in den ...