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19. Januar 2012

Der Kanton Aargau verschärft sein Energiegesetz

Elektrische Heizungen sind nur noch im Ausnahmefall erlaubt / Den Grünen geht das Gesetz nicht weit genug.

AARAU (sda). Der Kanton Aargau erhält ein neues Energiegesetz. Der Große Rat hat das umstrittene Gesetz am Dienstag mit 94 zu 37 Stimmen gutgeheißen. Die Bürgerlichen bezeichneten das Gesetz als "Kompromiss". Der Ratslinken sind die Bestimmungen zu "schwammig". Die Fraktionen FDP, CVP-BDP und EVP sowie eine Mehrheit der SVP-Fraktion stellten sich hinter die Vorlage. SP sowie zahlreiche Grüne und Grünliberale lehnten das Gesetz ab.

Für die bürgerliche Mehrheit ermöglicht das Gesetz "einen Schritt nach vorne". Es bringe Verbesserungen im Vergleich zu den geltenden Regelungen, hieß es weiter. Regierungsrat Peter C. Beyeler (FDP) sagte, die Lösung liege im Kompromiss. Es brauche "realistische Lösungen, die umsetzbar sind". Beide Seiten im Parlament müssten umdenken. Die Energiepolitik erfordere Veränderungen. Die SP scheiterte mit dem Antrag knapp, das Gesetz dem Volk zum Entscheid vorzulegen. Für das sogenannte Behördenreferendum stimmten 34 Großräte. Damit fehlte nur eine Stimme, um die notwendige Hürde von 35 Stimmen zu erreichen.

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Das Gesetz bringt im Vergleich zu den geltenden Bestimmungen zahlreiche Verschärfungen. So dürfen Ölheizungen in neuen Gebäuden nur noch gebaut werden, wenn kein wirtschaftlich tragbares Heizsystem mit geringerem Kohlendioxid-Ausstoß zur Verfügung steht. Bestehende Heizungsanlagen können jedoch durch eine gleichartige Anlage ersetzt werden. Elektrische Heizungen werden im Aargau nicht mehr zulässig sein. Davon ausgenommen sind jedoch sogenannte Komfort- und Notheizungen in kleinerem Umfang. Auch Gebäude, die nicht regelmäßig genutzt werden, können mit elektrischen Heizungen ausgerüstet werden. Diese Anlagen müssen jedoch dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Nur noch für kurzfristige Einsätze zulässig sind mobile Heizungen im Freien wie Heizpilze oder Heizstrahler.

Bereits bei der ersten Beratung des Energiegesetzes vor einem Jahr hatten sich die bürgerlichen Mitteparteien weitgehend durchgesetzt. Nach der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima im März überarbeitete der Regierungsrat die Vorlage. Das Gesetz soll dazu beitragen, die Umweltbelastung zu verringern und den Klimaschutz zu verbessern. Die Abhängigkeit von den einzelnen Energieträgern soll verringert werden.

Die Ausrichtung der Vorlage auf die Förderung der erneuerbaren Energien und die Erhöhung der Energieeffizienz wirkt sich laut Regierungsrat positiv auf die Wirtschaftsentwicklung und auf die Arbeitsplätze im Aarau aus. Das Gesetz schafft auch eine Grundlage, damit die Standortgemeinden von Energieerzeugungsanlagen zum Beispiel mit AKW-Betreibern eine Abgeltung vereinbaren können. Diese müsse angemessen und für den Betrieb wirtschaftlich sein.

Autor: sda