Account/Login

Bei "Sport im Dritten" live zu Gast

  • sth

  • Fr, 08. September 2017
    BZ-Card Leserfahrten

BZ-Leserfahrt zum SWR in Stuttgart inklusive Blick hinter die Kulissen des Senders.

Sonntagabends sendet das SWR-Fernsehen "Sport im Dritten" live aus Stuttgart aus dem Fernsehstudio A. Im Mittelpunkt stehen die sportlichen Höhepunkte der Woche, allen voran beim Fußball die Bundesliga und die baden-württembergischen Vereine der zweiten Liga. Aber auch andere Sportarten sind regelmäßig präsent. Ergänzt wird di
e Berichterstattung durch prominente Gäste aus der Welt des Sports.

Bei einer Leserfahrt der Badischen Zeitung am 15. Oktober 2017 sind die Teilnehmer live bei "Sport im Dritten" zu Gast. Nach einer Begrüßung im Foyer des Südwestrundfunks in Stuttgart besichtigen die BZ-Leserinnen und -Leser verschiedene Studios, darunter diejenigen, in denen die "Landesschau" und "Landesschau aktuell" produziert werden. Vor der Live-Sendung stellt sich den Gästen darüber hinaus die Sportredaktion des SWR-Fernsehens vor.

Mit BZCard gibt es diese Leserfahrt für 49 Euro pro Person (regulärer Preis: 54 Euro). Darin enthalten sind die Busfahrt und ein Lunchpaket. Das gesamte Programm beim SWR ist kostenlos.

Info

Buchung: Tel. 0800/222422460 (gebührenfrei; Mo–Fr 10–16 Uhr, Sa 10–12 Uhr); Abfahrt: 14 Uhr Sexau, 14.30 Uhr Freiburg, 14.50 Uhr Himmelreich, 15.15 Uhr Titisee; Rückkunft: 2.30 Uhr.
Mindestalter: 14 Jahre. (Plätze begrenzt; es entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungen. Kooperationspartner: Südwestrundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, Neckarstraße 230, 70190 Stuttgart)

Ressort: BZ-Card Leserfahrten

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Fr, 08. September 2017: PDF-Version herunterladen

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare


Weitere Artikel