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21. September 2009 21:50 Uhr
Club für Pärchen?
Ärger um den Manege-Club in Gundelfingen
Der Manege-Club im Gundelfinger Gewerbegebiet, offiziell ein Vereinsheim, steht im Verdacht ein Pärchenclub zu sein. Lange Zeit störte das niemanden. Jetzt soll der Betreiber den Laden schließen.
Unter der Woche herrscht im Gundelfinger Gewerbegebiet an der B 3 viel Verkehr. Die Gebrauchtwagenhändler und Werkstätten ziehen Autos an, Lastwagen beliefern die Supermärkte und Einrichtungshäuser mit Waren. Ruhiger wird es erst gegen Ende der Woche. Wenn sich die Straßen im Gewerbegebiet langsam leeren, beginnt in einem weißen Gebäude in der Industriestraße der Betrieb. Ein paar Autos halten, Leute steigen aus, laufen die kleine Einfahrt hinunter, klingeln an einer Tür mit eingelassener Milchglasscheibe. Neben der Tür hängt ein Schild: "Manege-Club".
Was im Manege-Club passiert, unterliegt der Diskretion. Die meisten ahnen jedoch, was darin vorgeht. Wer bei Google die Worte "Manege-Club", und "Gundelfingen" eintippt, landet auf Foren wie swingerfinden.de. Dort werden Swingerclubs beschrieben, in die Menschen kommen, um mit wechselnden Partnern Sex zu haben. Der Manege-Club wird auch genannt. Auf der Internetseite des Clubs findet sich zudem ein Link auf das Erotikportal swingfreunde.de.
Der Betreiber Srdan S. sagt, es sei ein ganz normales Vereinsheim. Denn Vergnügungsstätten sind im Gewerbegebiet Gundelfingen laut Bebauungsplan untersagt. Die Tagesmitgliedschaft, die jeder Gast vor dem Eintritt in den Club unterschreiben muss, ist ein kleiner Hüpfer über dieses Verbot. Sie endet, wenn die Gäste den Club am Abend verlassen.
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Vereinsvorsitzender Sdran S.
Die Geschichte des Manege-Clubs ist eine Geschichte von den Schlupflöchern der Gemeindeparagrafen. Sie handelt von liberalen Nachbarn, vorsichtigen Betreibern und Behörden, die erst auf das Schreiben eines mutmaßlichen Konkurrenten reagieren. "Eigentlich stört es doch niemanden." Das sagt fast jeder, den man auf den Club anspricht. Und doch soll Sdran S., der Vorsitzende des Vereins Time Out, der den Manege-Club betreibt, seinen Laden nun schließen.
Rückblick: Im Januar 2009 beantragt die Besitzerin des Gebäudes eine Baugenehmigung auf Nutzungsänderung. In der Industriestraße sollen zwei neue Vereinsräume des Time Out entstehen. Die Räume, so steht es im Antrag, sollen "als Ort für Versammlungen und Infoabende genutzt" werden. Der Antrag ist so harmlos, dass der Gundelfinger Gemeinderat nicht darüber abstimmt. Der Bauausschuss befasst sich damit, genehmigt ihn und informiert den Gemeinderat.
Im Februar öffnet der Manege-Club sein Pforten. Zunächst scheint sich niemand an der Existenz des Clubs zu stören. Die Nachbarn nehmen das Treiben gelassen zur Kenntnis. Ein Gebrauchtwagenhändler um die Ecke ist froh, dass die Gegend am Wochenende nicht ganz verlassen ist. "Gewerbegebiete sind ein Eldorado für Einbrecher", sagt er. "Wenn am Wochenende Betrieb ist, werden die vielleicht abgeschreckt." Probleme habe es nie gegeben. "Das sind doch keine Verbrecher. Die haben nur etwas andere sexuelle Neigungen." Seinem Namen möchte er nicht in der Zeitung lesen. Nicht in diesem Zusammenhang. Auch von den anderen Nachbarn hat keiner etwas Negatives zu berichten.
Der Gundelfinger Bürgermeister Reinhard Bentler hat eine Ahnung von dem, was in der Industriestraße vor sich gehen soll. "Vom Hörensagen", wie er betont. Die Feuerwehr habe ihm mal etwas erzählt. Aber wenn es niemanden stört, stört es auch den Bürgermeister nicht. Und die Geschichte mit dem Bebauungsplan? "Wir wollten verhindern, dass sich neben der B 3 Spielotheken ansiedeln", sagt Reinhard Bentler. "Deshalb haben wir Vergnügungsstätten dort verboten."
Ein Clubhaus wie jedes andere auch – dieses Bild will Sdran S. vom Manege-Club vermitteln. "Wir sind ein ganz normales Vereinsheim, in dem Versammlungen und Infoabende abgehalten werden", sagt der Betreiber.
So ganz falsch ist das ja auch nicht. Versammlungen finden statt, sicherlich werden auch Informationen ausgetauscht. Vermutlich im Liegen und auf Matratzen, die mit Kissen im Zebramuster-Bezug drapiert sind. Die Internetseite des Clubs zeigt zum Beispiel eine Bar und eine Liegewiese, die im schummrigen Licht gehalten sind, und eine Kuschelhöhle, einen schwarz bemalten Holzvorschlag mit kleinem Durchgangsloch. "Wir stellen den Vereinsmitgliedern einen Raum zur Verfügung", verteidigt sich S. "Was sie da drin machen, bleibt ihnen überlassen." Im Laufe dieser Woche soll sich er gegenüber den Behörden äußern, ob der Manege Club ein Swingerclub ist.
Vielleicht hätte der Bauausschuss stutzig werden können, als im Januar der Antrag auf Nutzungsänderung einlief. Vereinsräume? In einem Gebäude, in dem bis zum Frühjahr 2008 schon mal ein Club namens "Woodland" heimisch war? Die Webseite dieses Clubs lautete "swinger-woodland.de". Vor kurzem wurde sie abgeschaltet. "Wir haben das Vereinsheim ja nicht aus dem Boden herausgezaubert", sagt Sdran S. "Es gab ja vorher auch schon etwas."
"Im Baurecht gibt es Toleranzen", erklärt Dezernent Franz Lögler. "Es kommt darauf an, wie gravierend der Rechtsverstoß ist." Ein nicht gravierender Rechtsverstoß sieht in etwa so aus: Ein Verein nutzt in einem Gewerbegebiet sein Clubheim zu einem anderen Zweck als beantragt. Deshalb hat niemand etwas gesagt, als die Gerüchte um einen Swingerclub aufkamen.
Bürgermeister
Reinhard Bentler
Der Antragsteller wendet sich an das Landratsamt und berichtet von angeblichen Baumängeln im Gebäude, in dem später der Manege-Club eröffnen wird. Er nennt Details: Die Trennwände entsprächen nicht der Brandschutzverordnung, es gäbe zu wenig Toiletten und eine mangelhafte Isolierung. Für die Vorsitzenden des Time Out findet der Schreiber keine freundlichen Worte. Die Untere Baurechtsbehörde verspricht, die Angelegenheit zu überprüfen. Ein Kontrolleur wird im Januar lediglich feststellen, was alle sehen: Hier baut ein Verein sein Vereinsheim, alles wie vorgesehen. Die Bauverwaltung lehnt die Anfrage des Schreibers schließlich ab.
Was ist wichtiger, der Schutz der Vereinsfreiheit oder der Bebauungsplan? Das Vereinsrecht gibt eine klare Antwort: "Der Bebauungsplan der Gemeinde sieht keine Vergnügungsstätten vor", sagt die Freiburger Anwältin für Vereinsrecht Senta Müller. "Also liegt auch keine Einschränkung der Vereinsfreiheit vor, wenn die Gemeinde die Existenz eines Swingerclubs im Gebiet eines Bebauungsplans untersagt oder nur unter Auflagen genehmigt."
"Wir sind definitiv kein Swingerclub", wird Sdran S. nicht müde zu betonen. "Wir sind ein ganz normales Vereinsheim, wie bei einem Fußballverein auch." Er habe überhaupt kein Interesse, den Manege-Club als Swingerclub darzustellen. "Das würde nur den Besucherkreis verkleinern." Ursprünglich habe man den Club als Treffpunkt für Geburtstagsfeiern und Firmenpartys etablieren wollen. Irgendwann sei der Laden von Usern eines Swingerforums entdeckt worden. Zumachen? Das komme nicht in Frage. "Da stecken Investitionen drin, viel Geld und Liebe."
Warum hat die Gemeinde Gundelfingen nicht reagiert, als die Beschwerde einging? Spätestens da hätte sie erneut überprüfen müssen, was in der Industriestraße passiert. "Das sind interne Streitigkeiten zwischen zwei Personen", verteidigt Bürgermeister Bentler die Vorgehensweise. "Wir wollen uns nicht zum verlängerten Arm eines Privatstreits machen." Außerdem seien keine Beschwerden eingegangen. Dezernent Lögler verweist wieder auf seine Toleranzen im Baurecht: "Wir gehen nicht bei jeder Anzeige auf die Straße und schauen, ob alles in Ordnung ist."
Ob der anonyme Bewerber wirklich einen zweiten Swingerclub im Gewerbegebiet eröffnen will, darf bezweifelt werden. Aus dem Rathaus verlautet, dass der Antragsteller nicht einmal ein Gebäude habe, in dem er im Falle einer Zusage seinen Swingerclub hätte eröffnen können. Es sei ihm nur um den Antrag gegangen – um dessen Ablehnung. Nichtsdestotrotz: "Ungleich behandeln, darf man nicht", sagt Bürgermeister Bentler. "Den einen Antrag genehmigen, den anderen zurückweisen, das geht nicht." Er kommt zum Fazit: "Mir ist am liebsten, das wird verboten. Das ist uns lieber als so ein krummes Ding." Er werde das Landratsamt bitten, den tatsächlichen Betrieb zu prüfen und eine Verbotserlassung zu erwirken.
fudder-Reportage: Im Swingerclub
Autor: Christoph Ries
