Wenn Sie sich diesen Artikel vorlesen lassen wollen benutzen Sie den Accesskey + v, zum beenden können Sie den Accesskey + z benutzen.
20. Juli 2009 16:22 Uhr
Vor dem VGH-Urteil
Alkoholverbot Bermudadreieck: "Nicht jeder, der trinkt, wird gewalttätig"
Das seit Ende 2007 geltende Alkoholverbot kommt juristisch auf den Prüfstand: Am Donnerstag entscheidet der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim über eine Klage des Freiburger Juradoktoranden John Philipp Thurn.
Der 27-jährige Freiburger Juradoktorand John Philipp Thurn klagt gegen das Alkoholverbot im Bermudadreieck. Verhandelt wird am Donnerstag vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) auch wegen jenes Passus’ der Polizeiverordnung, der es der Polizei ermöglicht, im Vorfeld gegen Alkohol trinkende Gruppen vorzugehen – wenn der Konsum "geeignet ist, Dritte erheblich zu belästigen". Ein Gespräch mit Thurns Freiburger Rechtsanwalt Claus Binder, 39, aus der Kanzlei Siegmann & Kollegen in Karlsruhe.
BZ: Herr Binder, ist Ihnen ein vergleichbarer Fall bekannt, bei denen gegen ein die Freiheitsrechte einschränkendes, städtisches Verbot geklagt wurde?
Claus Binder: Eigentlich betreten wir hier Neuland. In den 90er Jahren hat man versucht, eine bestimmte Szene – Alkoholiker, Bettler und andere Randgruppen – aus den Innenstädten herauszudrängen. Mit diesem Verbot ist damals die Stadt Ravensburg vor dem VGH Baden-Württemberg gescheitert. Der VGH entschied, dass eine Polizeiverordnung, die das Niederlassen mit Alkohol verbietet, nichtig ist, weil keine Gefahr im polizeirechtlichen Sinne besteht. Allein Alkohol zu konsumieren oder dabei zu haben, stelle keine Gefahr dar, entschied der VGH.
Werbung
BZ: Womit wir bei Ihrem Hauptargument gegen das Verbot wären: Alkoholkonsum allein ist kein Auslöser von Gewalt.
Binder: Ja. Alkohol kann ein Begleitfaktor von Gewalttätigkeit sein – es gibt Gewalttäter, die alkoholisiert sind, genauso, wie es Gewalttäter gibt, die nicht alkoholisiert sind. Aber es besteht kein kausaler Zusammenhang zwischen Alkohol und Gewalt. Will heißen: Nicht jeder, der trinkt, wird gewalttätig.
BZ: Es heißt oft, dass Alkohol die Hemmschwelle zur Anwendung von Gewalt sinken lässt.
Binder: Nein, das ist eben nicht richtig. Es ist allenfalls so, dass bestimmte Leute, die ohnehin gewaltgeneigt sind, durch Alkohol weiter enthemmt und dann geneigt sind, Straftaten zu begehen. Es gibt soziologische und kriminologische Studien, die ganz klar sagen, dass es keinen kausalen Zusammenhang zwischen Alkohol und Gewalt gibt.
BZ: Wenn Alkohol gewaltbereit machen würde, dann wäre es konsequent, dass sich jeder erst einmal einem Alkoholtest unterzieht, bevor er die Verbotszone betritt. Man kann sich ja auch zu Hause oder außerhalb der Zone einen antrinken.
Binder: Die Gastronomie hat natürlich kein Interesse daran, dass ihre Gäste pusten müssen. Aber selbst wenn es solche Tests gäbe, würden wir argumentieren, dass eine Alkoholisierung von – sagen wir mal – zwei Promille nicht zu Gewalt führt. Wissenschaftlich ist da einfach nichts bewiesen.
BZ: Wirklich konsequent wäre, wenn gar niemand im Bermuda-Dreieck Alkohol trinkt?
Binder: Ja, aber daran besteht aus wirtschaftlichen Gründen kein Interesse. Die Stadt versucht aber, die Gastronomie einzubinden, um dem Problem in der Innenstadt Herr zu werden: Die Gastronome haben Selbstverzichtungserklärungen [für Flatrate-Angebote, die Red.] unterzeichnet und gewähren Schlägertypen keinen Einlass mehr. Die Stadt verfolgt mit dem Verbot Ziele – sogenannte "Ziele hinter den Zielen" –, die sie damit gar nicht verfolgen darf. So wird die Gastronomie in der Innenstadt insofern geschützt, als dass kein billiger Alkohol, an dem sie nichts verdient, vor der Tür konsumiert werden darf. Ein anderes Motiv der Stadt ist die Sauberkeit der Straßen. Der Erste Bürgermeister Otto Neideck hat das selbst öffentlich gesagt – dass es der Stadt auch um die Sauberkeit, das Wohlfühlen in der Innenstadt und um touristische Interessen gehe. Dass Jugendliche dort am Wochenende herumlungern, sei keine Werbung für Freiburg als Touristenstadt. "Das sind alles Argumente, die das Polizeirecht nicht zulässt: Der Zweck heiligt gerade nicht alle Mittel. Die Polizei wäre hier eben nur gefragt, wenn es um Leib oder Leben geht."
BZ: In den ersten fünf Monaten nach Einführung des Verbots sind die Gewalttaten um 16 Prozent zurückgegangen.
Binder: Über diese Zahlen werden wir in der Verhandlung diskutieren. Sie sind natürlich nicht belastbar, denn sie haben statistisch keinen Aussagewert.
BZ: Wie empfinden Sie selbst die Situation rund ums Martinstor?
Binder: Ich kenne das Gebiet sehr gut. Es ist ein Phänomen der letzten zehn Jahre, dass die Jugendlichen ihre Alkoholerfahrungen nicht mehr zu Hause im Partykeller, sondern vermehrt im öffentlichen Raum machen. Das führt mitunter zu Konflikten in der Innenstadt, aber ich selbst habe mich dort nie unsicher gefühlt. Das Verbot führt meines Erachtens auch nur zur Verdrängung, aber nicht zur Lösung des Problems.
BZ: Die Stadt fühlt sich durch die zeitliche und räumliche Begrenzung des Verbots rechtlich auf der sicheren Seite, da es keinen grundsätzlichen Charakter hat.
Binder: Das ist ein Argument der Verhältnismäßigkeit, das dann greift, wenn man akzeptiert, dass eine Gefahr vorliegt. Nur hat man das Verbot genau auf die Zeit begrenzt, in der Alkoholkonsum im öffentlichen Raum überhaupt interessant ist: am Wochenende, wenn die Menschen in der Regel frei und Zeit zum Ausgehen haben. Somit ist das eine zu starke Einschränkung der Freiheitsrechte.
BZ: Könnte das Urteil Vorbildcharakter für andere deutsche Städte haben.
Binder: Ja, dieses Urteil wird deutschlandweit erwartet. Ich habe einen Freund, der im Innenministerium eines anderen Bundeslandes arbeitet und zurzeit als Rechtsaufsicht damit befasst ist, die Kommunen zurückzupfeifen. Sie sollen erst einmal bis nach dem 23. Juli warten mit einem Verbotserlass.
BZ: Am Donnerstag wird auch über die andere umstrittene Polizeiverordnung gegen trinkende Gruppen verhandelt. Was ist Ihr wichtigster Einwand dagegen?
Binder: Hier befinden wir uns weit im Vorfeld einer Gefahr. Gefahren etwa für Leib und Leben sind mit dem Niederlassen mit Alkohol aber nicht ansatzweise betroffen. Hier sind wir also vollkommen im subjektiven Bereich. Es gibt keine handfesten Kriterien, ab wann Alkoholgenuss geeignet ist, dass irgendjemand im Freien belästigt wird - die Schwelle, wann das erreicht ist, ist nicht messbar. Das Verbot betrifft im Übrigen das gesamte Stadtgebiet und nicht nur einen kleinen Bereich wie das Bermuda-Dreieck. Zugleich wird es nicht bloß Gruppen, sondern auch einzelnen Personen untersagt, sich auf einer Parkbank oder Wiese mit Alkohol zu setzen, wenn dies denn möglicherweise andere stören könnte. Das aber ist unverhältnismäßig. Die Verordnung ist außerdem nicht erforderlich, weil es effektivere Maßnahmen gibt: Die Polizei kann auch ohne diesen Zusatz der Polizeiverordnung ausreichend gegen tatsächliche Störenfriede vorgehen.
BZ: Ist Ihnen bekannt, dass die Polizeiverordnung gegen öffentlich trinkende Gruppen schon einmal in der Praxis angewendet wurde?
Binder: Nach eigener Aussage der Stadt im Prozessverlauf hat man die Bestimmung bislang nicht eingesetzt. Bekannt ist mir aber ein Fall, in dem die Stadt im Oktober 2008 eine im Internet angekündigte sog. Botellón-Veranstaltung auf dem Augustinerplatz unterbunden und sich dabei auch auf den fraglichen Passus der von uns angegriffenen Verordnung gestützt hat. Bedurft hätte es dessen nicht, da das herkömmliche rechtliche Instrumentarium für ein Verbot vollkommen ausgereicht hätte.
BZ: Rechnen Sie sich für beide Klagepunkte gleichermaßen Chancen aus?
Binder: Ich rechne durchaus mit hohen Erfolgschancen für beide Anträge, zumal der mit der Sache befasste Senat des VGH auch in der Vergangenheit Alkoholverboten ablehnend gegenüber stand und dabei betont hat, dass öffentlicher Alkoholgenuss zum Freiheitsgebrauch gehöre. Dass dieser für manche ein Ärgernis darstelle, so der VGH, sei in einem Rechtsstaat freilich kein Kriterium, um – gewissermaßen fürsorglich – mit polizeirechtlichen Maßnahmen vorzugehen. Es ist dieser paternalistische Aspekt, der mich an dieser von der Stadt in ihrer Funktion als Polizei betriebenen Sache stört, und der auch dem VGH Bauchschmerzen bereiten wird.
Chronologie des Alkoholverbots in Freiburg
Autor: fz


