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16. März 2010 10:46 Uhr

Arbeitsgruppe eingerichtet

Alkoholverbot: Freiburger Polizei erarbeitet Leitfaden für Städte

Das baden-württembergische Innenministerium will das Polizeigesetz überarbeiten lassen, damit Städte in Zukunft ein befristetes Alkoholverbot anordnen können. Die Polizeidirektion Freiburg soll nun mithelfen, diese zu schaffen, indem sie einen Leitfaden zum Alkoholverbot für Kommunen erarbeitet.

  1. Noch ’ne Runde im Bermudadreieck Foto: dpa

Im Juli 2009 hatte der Verwaltungsgerichtshof nach einer Normenkontrollklage des Freiburger Arbeitskreises kritischer Juristinnen und Juristen (AKJ) das Alkoholverbot – im Bermudadreieck am Martinstor in den Nächten von Freitag bis Montag – einkassiert.

Daraufhin hatte Innenminister Heribert Rech eine Änderung des Polizeigesetzes angekündigt: Mit dem novellierten Gesetz solle das Verbot hieb- und stichfest werden – auch gegenüber möglichen Klagen. Falls dieses Gesetz nun wie angekündigt bald im Landtag beschlossen wird, könnten Kommunen auf dieser Grundlage eine Polizeiverordnung für ein Alkoholverbot erlassen – und auch für Freiburg ginge es damit im Bermudadreieck in eine neue Runde.

Unangreifbare Verordnungen sind gefragt

Das Innenministerium fährt dabei zweigleisig: Es setzt nicht nur auf das neue Polizeigesetz, sondern auch auf möglichst unangreifbare Verordnungen der Kommunen. Deshalb ist seit gestern auf Rechs Geheiß eine Arbeitsgruppe der Freiburger Polizei an die Arbeit gegangen. Koordiniert wird sie von Berthold Fingerlin, dem stellvertretenden Leiter der Polizeidirektion.

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Ihre Aufgabe: Sie soll, quasi als Unterstützung für die Kommunen und parallel zur Novellierung des Gesetzes, eine Art Leitfaden erarbeiten, an dem sich die Städte später orientieren können: Wäre ein befristetes Alkoholverbot sinnvoll in unserer Stadt oder nicht?

Fragebögen verschickt

Dazu schickt die Freiburger Polizei vom Innenministerium ausgearbeitete Fragebögen an alle Polizeidienststellen im Land: Wo sind in den einzelnen Städten Treffpunkte mit auffällig vielen Ordnungsstörungen? Wo verzeichnet die örtliche Polizei viele Straftaten? Wie ist die Stimmung in puncto Sicherheit? Bei allen Erhebungen gilt: Spielt dabei Alkohol eine Rolle? "Diese Einschätzungen führen wir dann in vier bis sechs Wochen zusammen, analysieren sie und versuchen, ein Leitbild zu entwickeln, an dem sich die Städte orientieren können", so Berthold Fingerlin. Personenbezogene Daten würden dabei nicht erhoben.

John Philipp Thurn vom AKJ hält Klagen gegen die jeweiligen Polizeiverordnungen der Städte für aussichtsreich: "Das klingt für mich weiterhin nach einer Law-and-Order-Regelung, die nicht zur Rechtsstaatlichkeit passt. Allerdings bin ich zuversichtlich, dass es im neuen Freiburger Gemeinderat keine Mehrheit für ein weiteres Alkoholverbot gibt." Der zuständige Bürgermeister Otto Neideck hält sich dagegen bedeckt: "Erstmal abwarten, was die Novelle bringt und wie die Handlungsspielräume für die Kommunen aussehen."

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Autor: Simone Lutz