Weil er an einer geistig Behinderten, die sich nicht wehren konnte, sexuelle Handlungen vollzog, wurde ein 39-Jähriger nun in Lörrach verurteilt. Allerdings nicht wegen Vergewaltigung.
Keine Verurteilung wegen Vergewaltigung, lediglich eine Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung – so endete der Prozess gegen einen 39-jährigen Mann, der nach dem Stettemer Strooßefescht 2016 eine junge Frau in ihrer Wohnung sexuell bedrängt hat. Weil die Frau geistig behindert ist, konnte sie sich nicht recht wehren. Es war jedoch nicht ...