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03. Juli 2012 00:01 Uhr

Gerichtshof für Menschenrechte

Anwalt klagt in Straßburg gegen die Hundesteuer

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg soll die Rechtmäßigkeit der Hundesteuer in Deutschland überprüfen. Ein Anwalt hat Klage wegen Diskriminierung eingereicht.

  1. Anwalt Elmar Vitt mit seinem Hund Sir Monti. Foto: dpa

Frisch getrimmt ist Sir Monti bei der Zeremonie in Lüneburg dabei. Herrchen Elmar Vitt schickt dort in einem Postamt seinen Antrag und eine CD mit mehr als 81 000 Unterschriften ab. Den Yorkshire Terrier Sir Monti Andie von der Rasselbande – so der genaue Name – hat er dabei auf dem Arm.

Die Abgabe ist eher symbolischer Natur, Herrchen hat den Antrag längst ans Gericht gefaxt, der Vorgang hat dort seit Montagmorgen Titel und Nummer, die Mühlen mahlen also schon. Dennoch ist das Medieninteresse groß, allein drei Kamerateams sind gekommen. Sir Monti ist aufgeregt, und auch die Angestellte der Filiale ist über den Medienauftrieb zumindest irritiert. 10,85 Euro verlangt sie als Porto für den großen braunen Umschlag, dann verlagert sich der Trubel langsam wieder nach draußen.

"Wir klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, weil wir die deutsche Hundesteuer als Steuer für Tierliebe für unethisch halten", erklärt Vitt. "Und weil sie gegen das Diskriminierungsverbot verstößt und willkürlich ist." Er beruft sich außerdem auf Artikel 8, der Schutz vor staatlichen Eingriffen in das Privatleben garantiert.

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Jahr für Jahr spült die Abgabe beachtliche Summen in die Kassen der deutschen Gemeinden und Kommunen. Im Jahr 2010 waren es nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 258 Millionen Euro, Baden-Württembergische Kommunen profitierten mit 35 Millionen Euro von der nicht zweckgebundenen Steuer. Sie habe vor allen Dingen eine Lenkungsfunktion, erklärte Stefanie Hinz vom Städtetag Baden-Württemberg: "Damit sollen die Hundehaltung eingedämmt sowie die Belästigungen und Gefahren für die Allgemeinheit reduziert werden."

Vitt läuft dagegen Sturm. Dass er vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg bereits mit der Klage gescheitert ist, kann ihn nicht bremsen. Die Abgabe sei ein Relikt aus dem Mittelalter, so Vitt. Katzen, Pferde und Hamster seien steuerfrei, und andere Länder in Europa wie Großbritannien, Frankreich oder Spanien hätten die Hundesteuer längst abgeschafft.

In Deutschland wurde die Abgabe im 19. Jahrhundert zu einer "Luxussteuer". Wer sich einen Hund leisten konnte, der kein Nutztier sei, so das Argument des Staates, der habe genug Geld, um einen Sonderbeitrag für die Allgemeinheit zu zahlen. "40 Euro für den Hund bringen mich nicht um, aber dass der Staat das ungestraft mit der glatten Lüge, dies sei ein berechtigter Anspruch der Allgemeinheit für meinen angeblichen Luxus, tun kann, das kann kein zivilisierter Mensch akzeptieren", sagt Vitt. Es sei eine Luxussteuer, wie es sie sonst nur für Zweitwohnungen und Spielbankbesuche gebe, so Vitt, der jetzt schneller und schneller redet. Nach den Gerichtsverfahren in Deutschland ist jetzt Straßburg dran. Das kann dauern – möge Sir Monti es noch erleben.

Autor: dpa


7 Kommentare

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irene schwarz

Registriert seit: 18.10.2011

Kommentare: 161

03. Juli 2012 - 11:03 Uhr

@Feller
Na und, bekomme deswegen keine Schockstarre. Das war wohl schon immer so, nur hat sich früher keiner künstlich darüber aufgeregt.
Auch Sch.... ist ein Stück Natur und geht problemlos in den Naturkreislauf über. Das Problem ist eher in den Köpfen und dass wir einen Hygienewahn in der letzten Zeit erfahren, der völlig überzogen ist. Kein Wunder, dass es immer mehr Allergien gibt.
Den "Dreck" will man nicht haben, das Geld(Steuern) aber schon.

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Myriam Seidt

Registriert seit: 30.11.2009

Kommentare: 91

03. Juli 2012 - 14:12 Uhr

@Schwarz
Sie sagen "na und" zum liegengebliebenen Haufen auf dem Gehweg? Wenn das die Hundebesitzer auch tun würden, dann wär aber was los. Wenn schon, dann gleiches Recht bzw. Pflicht für alle => Reiter räumen den Dreck ihrer Pferde weg!!!

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Christina Link

Registriert seit: 03.07.2012

Kommentare: 14

03. Juli 2012 - 16:28 Uhr

schade, dass es so wenig vorkommt, dass Pferdeäpfel auf dem Gehweg liegen,
könnt es gut für den Garten brauchen :-)
Man kann's echt übertreiben, erst recht wenn man noch im ländlichen Bereich wohnt. Die Probleme werden erst jetzt geschaffen, wo's früher keine gab.

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Myriam Seidt

Registriert seit: 30.11.2009

Kommentare: 91

03. Juli 2012 - 16:55 Uhr

Na nu wundere ich mich aber... gleich 2 Befürworterinnen für Kot auf Gehwegen. Na dann: wofür noch Kack-Tüten mitnehmen?? In Pferdeäpfeln können ja genauso gut Würmer o. ä. vorhanden sein wie in Hundekot... warum also diese Nachsichtigkeit gegenüber Reitern?

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Christina Link

Registriert seit: 03.07.2012

Kommentare: 14

03. Juli 2012 - 17:34 Uhr

Frau Seidt,
einfach mal einen Gang runterschalten, nicht so viel Angst haben und nicht so viel grübeln.
So oft wie Tiere heutzutage beim Tierarzt sind, so wenig waren sie es früher.
Und Kottüten gibt es auch noch nicht lange. Alles ein Problem der Neuzeit.

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Michael Keller

Registriert seit: 12.03.2012

Kommentare: 745

03. Juli 2012 - 18:37 Uhr

Frau Link,

so wie Sie reagieren und Frau Seidt eine Überreaktion vorwerfen, reiten Sie sicherlich selbst?

Es ist doch nur natürlich, wenn Hundehalter eine Ungleichbehandlung als ungerecht empfinden und Gleichheit einfordern. Ob das nun die Hundesteuer oder die Pflicht zum Aufräumen des Hundekots ist. Katzen, Pferde etc. koten nun mal wo's ihnen passt, dann könnte man ebenfalls verlangen, dass sich die Besitzer um die Entsorgung kümmern.

Wenn es nur um die "Belästigung" geht: Pferdemist auf den Wegen und Straßen kann schon ordentlich stören - ich wohne in der Nähe eines Pferdehofs, mich stört's zunehmend. Und übel stinkenden Dreck von Nachbarkatzen sammle ich fast täglich aus dem Garten, vom Sandkasten früher ganz zu schweigen.

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Jörg-Peter Schweizer

Registriert seit: 20.07.2012

Kommentare: 6

21. Juli 2012 - 17:10 Uhr

Ein Info-Beitrag von der Stuttgarter Bürgerinitiative gegen Hundesteuer (Jörg-P. Schweizer)

Ein "Märchen" hunderttausend Tonnen Hundekot.

Die Hinterlassenschaften der Hunde werden in einer für Hundebesitzer ärgerlichen Weise so unsachlich und rein populistisch hochgespielt, als sei der Hund Umweltverschmutzer Nr.1.
Von den hunderten Tonnen menschlicher Fäkalien die die Bundesbahn täglich auf ihrem Schienennetz verstreut spricht z.B. niemand, auch nicht darüber, daß Hundekot zu 80 Prozent aus Wasser besteht und sich in kurzer Zeit zersetzt und daß Hundekot für den Menschen als reines Naturprodukt in keinster Weise krankheitserregend ist!
Eine Befragung durch ein unabhängiges Institut bei den Gemeinden und Stadtreinigungsämtern zeigt jedoch, daß Hundeschmutz als Schmutzproblem ein "Märchen" ist!
Vom gesamten Abfall- Müll- Verschmutzungs u. Unrataufkommen ist Hundekot mit nicht einmal 1% davon ohne jegliche Bedeutung!
Das eigentliche Umwelt- u. Schmutzproblem macht nachweislich die menschliche Bevölkerung aus, nicht der Hund, was eine vor mehreren Jahren bei den städtischen Reinigungs- u. Grünflächenämtern durch Befragungsaktion deutlich dargelegt und bestätigt wurde!

Grundsätzlich wird die Hundesteuer auch dann erhoben, wenn kein einziger Hund seine Hinterlassenschaft auf öffentlichen Straßen und Grünflächen absetzen würde.
Außerdem wird die Hundesteuer auch nicht zweckgebunden für den Hund verwendet; weder zur Unterstützung der Tierheime noch für die Beseitigung von Hundekot, noch für die Hunde u. deren Besitzer.
Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen ausschließlich ins gemeinsame Steuersäckel, aus dem die kommunalen Finanzleistungen allgemein bestritten werden, wie z.B. ein neues Dienstfahrzeug für den Bürgermeister oder eine Betriebsausflugsreise für den Gemeinderat usw.

Außerdem hat die Hundesteuer, die ausschließlich dem Steuerrecht zugeordnet ist, mit Hundekot, der als Ordnungswidrigkeit dem kommunalen Ordnungsrecht zugeordnet ist, überhaupt nichts zu tun; beides steht in keinem Zusammenhang, das Eine hat mit dem Anderen überhaupt nichts zu tun! (Urteil des VerwG. Mannheim gegen eine Gemeinde)
Es ist daher vollkommener Unsinn, das Thema "Hundesteuer" immer wieder mit dem Argument "Hundekot" in Zusammenhang zu bringen.
Eine Besteuerung für Hundehaltung erfüllt einzig und alleine ausschließlich fiskalpolitische Zielsetzung zu mehr Steuereinnahmen des kommunalen Finanzhaushaltes von Kommunen und Gemeinden.

Jörg-Peter Schweizer (Stuttgart)
Bürgerinitiative gegen Hundesteuer

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