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12. Dezember 2011
Die Miete muss vorab gezahlt werden
Beratung im Gemeinderat Au.
AU (sf). Einstimmig bejahte der Gemeinderat eine neue Satzung über die Benutzung des Bürgerhauses und des Kirchensaals sowie eine geänderte Hausordnung. Mit dem Beschluss wird die im September 2010 erlassene erste Satzung aufgehoben. "Im Verlauf des ersten Jahres hat sich gezeigt, dass einzelne Aspekte nicht oder nur unzureichend geregelt waren", begründete Bürgermeister Jörg Kindel die Änderung, etwa hinsichtlich der Werbung im und am Bürgerhaus oder hinsichtlich der Gewährleistung und Haftung.
Gefehlt hat ein Passus, der den Rücktritt von einem Mietvertrag regelt. Das aber sei nötig, um Veranstalter in Regress für Einnahmeausfälle zu nehmen. So müssen Mieter künftig 20 Prozent des vereinbarten Betrags bezahlen, wenn sie sechs Monate vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten wollen und 80 Prozent, wenn sie einen Rücktritt erst eine Woche davor signalisieren. Festgesetzt ist nun auch, dass die Miete vorab zu bezahlen ist, die Betriebskosten aber im Nachhinein abgerechnet werden.
Unverändert bleiben vorerst die Gebühren, weil die Kalkulation der tatsächlichen Betriebskosten noch nicht fertig ist. Dazu steht dem Gremium eine spannende Diskussion bevor, wie aus Beiträgen der Räte Hannedore Pringsheim (Wählervereinigung) und Andreas Sauter (CDU) herauszuhören ist. Sauter findet, dass der 20-prozentige Mietnachlass für Vereine, Einrichtungen und Bürger mit Sitz in Au zu gering ist und Pringsheim meint, dass die Vereine bei der Gebührengestaltung einbezogen werden müssten. Die neue Satzung und Hausordnung erläuterte Nicole Horstkötter, die kommunale Beauftragte für die Vermarktung und Verwaltung des Bürgerhauses.
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Autor: sf
