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14. Juli 2012

BZ-Gastbeitrag

Auch Richter sind Machtpolitiker

Wolfgang Jäger plädiert dafür, dass sich das Bundesverfassungsgericht in Zurückhaltung üben soll.

"Demokratie hat ihren Preis" tönt es aus dem Bundesverfassungsgericht, wenn es für Entscheidungsprozesse der Regierung zusätzliche Hürden aufbaut. Es ist ein demokratietheoretischer Gemeinplatz, der die Verfassungsgeschichte begleitet. Die amerikanischen Verfassungsväter sahen eine der größten Schwierigkeiten der Verfassungsgebung darin, die nötige Effizienz einer Regierung mit der ebenfalls nötigen Kontrolle von Macht zu verbinden. Dies gilt nicht nur für repräsentativ, sondern auch für plebiszitär geprägte Verfassungen. Demokratie kann dabei durchaus unterschiedlich verstanden werden.

Ein Beispiel liefert das Wahlrecht. Das Bundesverfassungsgericht achtet als Wächter demokratietheoretischer Normen vor allem auf den gleichen Zähl- und Erfolgswert der Wähler in einem Staat mit Verhältniswahlrecht. In Ländern mit dem Mehrheitswahlrecht geht es mehr um die Funktionsfähigkeit der Regierung. In Frankreich etwa spielt sich ein Gutteil der parlamentarischen Mehrheits- beziehungsweise Koalitionsbildung nicht erst nach der Wahl, sondern schon im zweiten Wahlgang der Parlamentswahl ab, wenn sich die Parteien zur Erhöhung ihrer Wahlchancen auf einen Kandidaten einigen. Demokratietheoretisch müsste man in einem Vereinten Europa kompromissbereit aufeinander zugehen.

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Deutschland und Frankreich sind Demokratien mit unterschiedlichen Ausprägungen. Wir haben eben erlebt, wie das französische Volk seine Institutionen vom Präsidenten über die Nationalversammlung bis zum Senat mit einem eindeutigen Mandat des Regierungshandelns ausstattete. In Deutschland gab es ebenfalls ein eindeutiges Votum. Bundestag und Bundesrat stimmten mit Zwei-Drittel-Mehrheit dem Europäischen Fiskalpakt und dem Rettungsschirm ESM zu.

Besser als in einer Volksabstimmung drücken sich darin die Balance von Macht und Konsens sowie das Ergebnis der demokratischen Wahlen der letzten Jahre auf Bundes- und Länderebene aus. Und dennoch meint eine unterlegene Minderheit, sich dagegen aufbäumen zu müssen und die Letztentscheidung einer weniger demokratisch legitimierten Institution wie dem Bundesverfassungsgericht anzuvertrauen: acht Persönlichkeiten, die in wenig transparenten Aushandlungsprozessen vom Bundestag und vom Bundesrat bestimmt wurden, also von jenen Institutionen, deren demokratische Legitimation jetzt angezweifelt werden soll.

Besonders pikant und wohl einmalig ist der vor einigen Tagen in einer Art "Selbstjustiz" (Süddeutsche Zeitung) erfolgte Beschluss des Gerichts, dass die Intransparenz seiner Wahl verfassungsgemäß sei.

Gerät hier das Verhältnis von Regierungseffizienz, demokratischer Legitimation und Kontrollmechanismen nicht aus der Balance? Man kann sich nur wundern, mit welchem Selbstbewusstsein heute Bundesverfassungsrichter in der Öffentlichkeit als Lehrmeister der Nation auftreten und den Eindruck erwecken, nicht nur kontrollieren, sondern gestalten zu wollen. Mit welcher demokratischen Legitimität – außer einer demoskopisch erfassten Popularität – wird eine Volksabstimmung über eine neue Verfassung im Falle wesentlicher weiterer Souveränitätsverzichte gefordert und wird die im Grundgesetz angelegte demokratische Legitimität der verfassungsändernden Prozeduren missachtet? Zeigen sich in Deutschland Anzeichen eines Richterstaates? Müssen wirklich fast alle wichtigen politischen Entscheidungen von einer Gruppe von Richtern abgesegnet werden? Natürlich sind dabei in erster Linie die Politiker gefragt, die sich mit ihrer parlamentarischen Niederlage nicht abfinden und das Gericht anrufen.

Jede Institution hat Eigeninteressen – sie müssen offengelegt und diskutiert werden. Sollten wir nicht ernsthafter die Frage stellen, ob nicht auch das Bundesverfassungsgericht mit seiner europapolitischen Einstellung die eigene Interessenlage im Blick hat und fürchtet, durch Kompetenzenverlust an Bedeutung zu verlieren. Eine lang andauernde Verfassungsdebatte und eine Volksabstimmung, die die wachsende Europa-Skepsis zementieren oder gar von ganz anderen Themen dominiert würde, könnten den Eigeninteressen des Gerichts durchaus förderlich sein. Eine solche Fragestellung sollte jedenfalls nicht tabuisiert werden. Auch Richter sind Machtpolitiker und müssen ein Gegengewicht haben. Deshalb täte dem Bundesverfassungsgericht Zurückhaltung gut, wie sie der amerikanische Supreme Court praktiziert. Der Preis der Demokratie darf nicht einseitig festgelegt werden.

– Der Autor ist Politikwissenschaftler und war Rektor der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.

Autor: bz


12 Kommentare

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Gelöschter Nutzer #793088

Registriert seit: 16.11.2009

Kommentare: 562

14. Juli 2012 - 10:24 Uhr

Ein sehr interessanter Beitrag der zum Nachdenken anregt.
Von dieser Seite her habe ich das Thema noch nicht gesehen, bisher hielt ich das BVG immer für etwas, das jenseits jeglicher Kritik steht.

Aber Herr Jäger hat recht, ganz so blind darf man auch dieser Institution vertrauen.

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Oliver Rosenstock

Registriert seit: 01.11.2009

Kommentare: 1763

14. Juli 2012 - 10:54 Uhr

Der interessierte Leser wird in "Das entgrenzte Gericht: Eine kritische Bilanz nach sechzig Jahren Bundesverfassungsgericht" einem Sammelband jüngerer Staatsrechler eine vertiefende Lektüre finden.

Besprechung des Buches in der FAZ: http://goo.gl/SHpwG

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Peter Matulla

Registriert seit: 18.09.2010

Kommentare: 540

14. Juli 2012 - 13:03 Uhr

Soso, die Rettungsschirme werden also von der Bevölkerung akzeptiert? Wurde sie befragt?

Warum sollen Fragen der politischen Zweckmäßigkeit die entscheidende Rolle für das Gericht spielen? Gerade die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats. Haben nicht Herr Gauck, Frau Leutheusser-Schnarrenberger und all die andreren Koryphäen bereits dem Gericht mitgeteilt, dass es dem Willen der Politik zu gehorchen hat? Muss denn Demokratie wieder grundsätzlich gerechtfertigt werden, oder wollen wir lieber eine Gleichschaltung?

Was dem Allgemeinwohl dient, entscheidet nicht mehr der Bürger, sondern die politische Elite. Im Zentrum der Kritik steht dabei insbesondere der Ministerrat der EU. Da dieser aus Mitgliedern der jeweiligen nationalen Regierungen besteht findet eine Gewaltenteilung zwischen (supranationaler) Exekutive und (nationaler) Legislative nicht statt. Es bleibt das Bundesverfassungsgericht als letzte Instanz, die über die Einhaltung des Grundgesetzes wacht.

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Rainer Brombach

Registriert seit: 11.11.2011

Kommentare: 881

14. Juli 2012 - 15:20 Uhr

Prof Jäger hat übersehen, dass Art. 20 GG nicht von den Verfassungsrichtern sondern von den Verfassungsvätern geschaffen wurde. Er wurde vom Parlamentarischen Rat als vom Parlament unabänderliches Recht ausgestaltet. Die Verfassungsorgane haben sich bei Gründung der Bundesrepublik somit selbst in ihrer Macht begrenzt. Zu dieser Begrenzung gehört nunmal, dass kein Verfassungsorgan die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland aufgeben darf.

Prof. Jäger tut gerade so, als habe das Bundesverfassungsgericht verboten, dass Deutschland einem europäischen Bundesstaat beitreten darf. Das hat das Gericht aber gerade nicht getan. Es hat lediglich verfügt, dass für einen Beitritt zu einem europäischen Bundesstaat das Deutsche Volk gefragt werden muss. Nur die Bürger können entscheiden, ob sie weiterhin in einem souveränen Deutschland oder in einem Vereinten Europa leben wollen.

Ich frage mich, was an diesem Prozedere so kritikwürdig sein soll. Es kann doch nur darum gehen, dass die Bürger vielleicht nicht so entscheiden, wie Prof. Jäger und andere Teile der deutschen Elite es gerne hätten. Mit dieser Befürchtung widerlegt er dann aber seine Behauptung, dass nur eine kleine Minderheit vor das Verfassungsgericht gezogen sei, um die 2/3 Mehrheit des Bundestages zu konterkarieren. Hinter dieser Minderheit steht das deutsche Volk, hinter der 2/3 Mehrheit die deutsche Elite.

Es wäre ein Akt der Fairness, wenn Prof. Jäger klar und deutlich sagen würde, dass der gemeine Bürger seiner Ansicht nach zu unwissend ist, über solch schwerwiegende Fragen zu entscheiden, und ihm die Elite der Gesellschaft diese Frage abnehmen müsse. Konsequenterweise sollte er dem deutschen Volk auch die Stellung als Souverän entziehen, und es auf die ihm gebührende Position des Stimmviehs verweisen.

Man kann daher durchaus unterschiedlicher Meinung sein, wer gegen seinen Machtverlust ankämpft, die deutsche Elite oder das Bundesverfassungsgericht.

Für die Elite ist noch nicht alles verloren. Eine Volksabstimmung für eine neue Verfassung ist nämlich keinesfalls zwingend. Eine neue Verfassung kann auch repräsentativ durch Einberufung einer Verfassungsgebenden Versammlung erlassen werden. Die Schlacht für mehr Demokratie in unserem Lande ist daher noch lange nicht gewonnen.

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waltraud saathoff

Registriert seit: 27.04.2010

Kommentare: 2

15. Juli 2012 - 03:28 Uhr

Der Beitrag von Herrn Jäger zeigt wieder einmal das sich in den Köpfen mancher Zeitgenossen nichts geändert hat!! Siehe Zitat von Rainer Brombach 11.11.2011!!!Herr Jäger sollte sich aus den Themen heraus halten,oder sich direkt in der Politik aktiv beteiligen!!Ruhestand ist eine schöne Seite (ich freue mich schon seit Jahren ) aber man sollte seine schwerwiegenden Äußerungen nicht über Bewerten!!
Das Herr Jäger sich anmast ein Urteil des BVG zu kritisieren ist schon bemerkenswert.Man muss sich Fragen was er damit sagen oder implizieren will!!" Die Politische Lage der Regierung sagt einiges.Herr Jäger sollte sich auf seinen Ruhestand einstellen und sich auf seinen Ruhestand freuen!!

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Egon Mayer

Registriert seit: 30.06.2010

Kommentare: 1485

15. Juli 2012 - 08:03 Uhr

"Müssen wirklich fast alle wichtigen politischen Entscheidungen von einer Gruppe von Richtern abgesegnet werden?"

Nicht unbedingt. Wenn sich aber herausstellt, dass politische Entscheidungen gegen das Grundgesetz verstossen, können wir froh sein, eine solche Institution zu haben. Viele Regierungsentscheidungen, vor allem steuerpolitischer Art, der vergangenen Jahre sind doch dergestalt gewesen, dass das Kippen vor dem BVerfG nur eine Frage der Zeit war/ist.

Schießt Herr Jäger hier eigentlich gegen seinen Nachfolger, der diesen Posten fluchtartig wieder verlassen hat, um Verfassungsrichter zu werden?

"Der Preis der Demokratie darf nicht einseitig festgelegt werden."

So ist es, Herr Jäger!

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Volker Klein

Registriert seit: 03.02.2011

Kommentare: 131

15. Juli 2012 - 16:36 Uhr

Herr Jäger lehnt sich weit aus dem Fenster, wenn er Verfassungsrichter zu Machtpolitikern stempelt. Gerade Voßkuhle ist mir in der Vergangenheiht als jemand aufgefallen, der seine Rolle als Richter gewissenhaft ausfüllt und nicht wie di Fabio auf allen Hochzeiten herumtanzt und politische Bücher schrieb. Mehr Zurückhaltung wäre da geboten, vor allem das Urteil erst einmal abzuwarten. So wirkt Jäger etwas voreingenommen. Warum es keine rechtlichen Gründe geben soll, die betreffende Klage anzunehmen und ein Urteil dann zu fällen, bleibt mir bei Jäger unklar. Leider denken Vertreter aus den Sozialwissenschaften oft etwas rechtsfremd - um so wichtiger Ausführungen wie jene hier von Herrn Brombach, danke.

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Willi Kaiser

Registriert seit: 15.07.2012

Kommentare: 1

15. Juli 2012 - 21:48 Uhr

Anzumerken wäre noch, dass Herr Jäger lt. Wikipedia Mitglied des Baden-Württembergischen Staatsgerichtshofs ist. Bei seiner Respektlosigkeit gegenüber dem höchsten deutschen Gericht sollte er uns doch den Gefallen tun, diese Funktion zu überdenken und von seinem Amt zurückzutreten. (Mehr in meinem separaten Leserbrief)

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Günter Mayer

Registriert seit: 25.10.2011

Kommentare: 55

16. Juli 2012 - 10:28 Uhr

Ohne Übervater machen´s die Deutschen nicht, so dachte ich während der Ausbildung über ein Superobergericht, das auch schon mal was in die Verfassung hineinlesen konnte. Dabei waren wir gebrannte Kinder und wollten eben nicht, dass das Parlament alles unkontrolliert beschließen kann.

Die Besorgnis eines Richterstaates war aber unbegründet. Bis jetzt haben die Karlsruher Richter ihre politischen Gestaltungsmöglichkeiten - ja, die gibt es - meiner Meinung nach zurückhaltend ausgeübt. Gelegentlicht mussten die in Fraktions- und Sachzwängen gefangenen Parlamentarier vom Gericht zum Jagen getragen werden. Ist ja schon peinlich, wenn einem das Gericht sagen muss, dass man (z.B.) in Haushaltsfragen oder bei Auslandseinsätzen das Grundsatzentscheidungsrecht hat und bitteschön auch ausüben möge.

Die Balance der Verfassungsorgane hat also bisher gut funktioniert. Das Verfassungsgericht ist jedenfalls nicht der Versuchung unterlegen, sich zur Oberrevisionsinstanz einer Prozesshanselnation machen zu lassen. Wie auch: die Politik kann missratene Gesetze jederzeit munter ändern. Vor dem Hintergrund ist die Feststellung, Vefassungsrichter hätten Eigeninteressen und müssten ein Gegengewicht haben, ein Gemeinplatz.

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Oliver Rosenstock

Registriert seit: 01.11.2009

Kommentare: 1763

16. Juli 2012 - 23:27 Uhr

Einige Kommentare scheinen in Unkenntnis der geschichtlichen Entwicklung des Gerichts geschrieben zu sein. Schöneberger schreibt in seinen "Anmerkungen zu Karlsruhe", die das erste Kapitel des weiter oben genannten Buches "das entgrenzte Gesetz" bilden: "Als Konsequenz dieser Entwicklung erscheint heute der Präsident des Gerichts bei öffentlichen Feierstunden neben Bundeskanzlerin und Bundespräsident, als sei das völlig selbstverständlich. Das ist es aber keineswegs. Es ist letztlich das Ergebnis einer kühnen Selbstüberhöhung des Gerichts aus dem Jahre 1952."

Was im Jahr 1952 zu dieser "kühnen Selbstüberhöhung" führte muss jeder selber nachlesen, nur soviel die heutige Position des Gerichtes war keinesfalls vorherbestimmt auch weil es keine Deutsche Tradition gab an die das Gericht anknüpfen konnte. Und da der Weg so nicht vorbestimmt war, muss es auch möglich sein die eingeschlagene Entwicklung kritisch zu hinterfragen.

Erörterungswürdig scheint auch das von Jäger angerissene Phänomen der Popularität des Gerichtes. Es ist ziemlich sicher das populärste Verfassungsorgan der Gegenwart und gleichzeitig das am Geringsten demokratisch legitimierte.

Man kann sicherlich geteilter Meinung sein, was die Eignung von Fiskalpakt und ESM für eine grundsätzliche Diskussion über den Verantwortungsbereich, die Ausgestaltung und Bedeutung des BVerfG betrifft.Dies weil die nun zur Prüfung vorliegenden Gesetze einerseits mit verfassungsändernden Mehrheiten verabschiedet wurden, was dem Votum der Legeslative Gewicht gibt, und andererseits geht es aber um einen Kernbereich der Verfassung. "Es geht um die Substanz des Grundgesetzes, um das Innerste der Verfassung, um die Grundlagen der Staatlichkeit" wie die Heribert Prantl in der SZ schrieb.

Der Fiskalpakt und der ESM scheinen aber auch wegen der Aktualität der Frage wenig geeignet zu sein um sich über grundsätzliche Aufgaben des Gerichts zu unterhalten. Zu nah scheint alles noch zu sein um aus einer Metaperspektive heraus das Geschen betrachten zu können. So wird dann der Eindruck erweckt, dem wahrscheinlich auch die teils heftigen Kommentare geschuldet sind, dass es dem Autor weniger um wissenschaftliche Analyse denn um politische Einflussnahme geht.

Dessen ungeachtet ist die Ausgangsüberlegung richtig - auch das BVerfG ist mitunter interessengesteuert. Diese Interessen muss man hinterfragen und publik machen können.

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Oliver Rosenstock

Registriert seit: 01.11.2009

Kommentare: 1763

22. Juli 2012 - 08:08 Uhr

Instruktiv: Der frühere Verfassungsgerichtspräsident Papier über Karlsruhes Beitrag zur Euro-Rettung: http://goo.gl/4exZI

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Martin Flashar

Registriert seit: 20.08.2011

Kommentare: 20

07. August 2012 - 00:51 Uhr

Den Kritikern dieses Beitrags ist völlig Recht zu geben - gerade auch den in der gedruckten Ausgabe der BZ geäusserten Einwänden.
Hinzu kommt doch dies: Es ging hier gar nicht so sehr um eine generelle Überlegung über die Funktion des Bundesverfassungsgerichts. Nein, das war eine in geschickte Worte gekleidete, nicht minder plumpe Attacke gegen das BVG - wenige Tage bevor dies über das Bundestagswahlrecht neu entschied. Bekanntlich wurde im Urteil des höchsten Gerichts die bisherige Handhabung der Überhangmandate als verfassungsfeindlich festgestellt, weil sie gegen die Chancengleichheit der Parteien verstößt. Und die bisherige Praxis nutzte bekanntlich insbesondere der CDU, jener Partei, der der Kommentator seit Jahrzehnten die Treue beweist.
Insofern erteilte das BVG nicht nur der Bundesregierung eine Ohrfeige, sondern allen Mitläufern, die krampfhaft versuchen, an der (offenbar ungerecht) errungenen Macht festzuhalten.
Die BZ-Herausgeber sollten sich allmählich überlegen, die Kommentatoren 'von gestern' gegen solche auszutauschen, die geistreich in die Zukunft blicken.

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