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Gelöschter Nutzer #793088
Registriert seit: 16.11.2009
Kommentare: 562
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14. Juli 2012 - 10:24 Uhr
Ein sehr interessanter Beitrag der zum Nachdenken anregt.
Von dieser Seite her habe ich das Thema noch nicht gesehen, bisher hielt ich das BVG immer für etwas, das jenseits jeglicher Kritik steht.
Aber Herr Jäger hat recht, ganz so blind darf man auch dieser Institution vertrauen.
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Oliver Rosenstock
Registriert seit: 01.11.2009
Kommentare: 1763
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14. Juli 2012 - 10:54 Uhr
Der interessierte Leser wird in "Das entgrenzte Gericht: Eine kritische Bilanz nach sechzig Jahren Bundesverfassungsgericht" einem Sammelband jüngerer Staatsrechler eine vertiefende Lektüre finden.
Besprechung des Buches in der FAZ: http://goo.gl/SHpwG
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Peter Matulla
Registriert seit: 18.09.2010
Kommentare: 540
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14. Juli 2012 - 13:03 Uhr
Soso, die Rettungsschirme werden also von der Bevölkerung akzeptiert? Wurde sie befragt?
Warum sollen Fragen der politischen Zweckmäßigkeit die entscheidende Rolle für das Gericht spielen? Gerade die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats. Haben nicht Herr Gauck, Frau Leutheusser-Schnarrenberger und all die andreren Koryphäen bereits dem Gericht mitgeteilt, dass es dem Willen der Politik zu gehorchen hat? Muss denn Demokratie wieder grundsätzlich gerechtfertigt werden, oder wollen wir lieber eine Gleichschaltung?
Was dem Allgemeinwohl dient, entscheidet nicht mehr der Bürger, sondern die politische Elite. Im Zentrum der Kritik steht dabei insbesondere der Ministerrat der EU. Da dieser aus Mitgliedern der jeweiligen nationalen Regierungen besteht findet eine Gewaltenteilung zwischen (supranationaler) Exekutive und (nationaler) Legislative nicht statt. Es bleibt das Bundesverfassungsgericht als letzte Instanz, die über die Einhaltung des Grundgesetzes wacht.
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Rainer Brombach
Registriert seit: 11.11.2011
Kommentare: 881
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14. Juli 2012 - 15:20 Uhr
Prof Jäger hat übersehen, dass Art. 20 GG nicht von den Verfassungsrichtern sondern von den Verfassungsvätern geschaffen wurde. Er wurde vom Parlamentarischen Rat als vom Parlament unabänderliches Recht ausgestaltet. Die Verfassungsorgane haben sich bei Gründung der Bundesrepublik somit selbst in ihrer Macht begrenzt. Zu dieser Begrenzung gehört nunmal, dass kein Verfassungsorgan die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland aufgeben darf.
Prof. Jäger tut gerade so, als habe das Bundesverfassungsgericht verboten, dass Deutschland einem europäischen Bundesstaat beitreten darf. Das hat das Gericht aber gerade nicht getan. Es hat lediglich verfügt, dass für einen Beitritt zu einem europäischen Bundesstaat das Deutsche Volk gefragt werden muss. Nur die Bürger können entscheiden, ob sie weiterhin in einem souveränen Deutschland oder in einem Vereinten Europa leben wollen.
Ich frage mich, was an diesem Prozedere so kritikwürdig sein soll. Es kann doch nur darum gehen, dass die Bürger vielleicht nicht so entscheiden, wie Prof. Jäger und andere Teile der deutschen Elite es gerne hätten. Mit dieser Befürchtung widerlegt er dann aber seine Behauptung, dass nur eine kleine Minderheit vor das Verfassungsgericht gezogen sei, um die 2/3 Mehrheit des Bundestages zu konterkarieren. Hinter dieser Minderheit steht das deutsche Volk, hinter der 2/3 Mehrheit die deutsche Elite.
Es wäre ein Akt der Fairness, wenn Prof. Jäger klar und deutlich sagen würde, dass der gemeine Bürger seiner Ansicht nach zu unwissend ist, über solch schwerwiegende Fragen zu entscheiden, und ihm die Elite der Gesellschaft diese Frage abnehmen müsse. Konsequenterweise sollte er dem deutschen Volk auch die Stellung als Souverän entziehen, und es auf die ihm gebührende Position des Stimmviehs verweisen.
Man kann daher durchaus unterschiedlicher Meinung sein, wer gegen seinen Machtverlust ankämpft, die deutsche Elite oder das Bundesverfassungsgericht.
Für die Elite ist noch nicht alles verloren. Eine Volksabstimmung für eine neue Verfassung ist nämlich keinesfalls zwingend. Eine neue Verfassung kann auch repräsentativ durch Einberufung einer Verfassungsgebenden Versammlung erlassen werden. Die Schlacht für mehr Demokratie in unserem Lande ist daher noch lange nicht gewonnen.
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waltraud saathoff
Registriert seit: 27.04.2010
Kommentare: 2
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15. Juli 2012 - 03:28 Uhr
Der Beitrag von Herrn Jäger zeigt wieder einmal das sich in den Köpfen mancher Zeitgenossen nichts geändert hat!! Siehe Zitat von Rainer Brombach 11.11.2011!!!Herr Jäger sollte sich aus den Themen heraus halten,oder sich direkt in der Politik aktiv beteiligen!!Ruhestand ist eine schöne Seite (ich freue mich schon seit Jahren ) aber man sollte seine schwerwiegenden Äußerungen nicht über Bewerten!!
Das Herr Jäger sich anmast ein Urteil des BVG zu kritisieren ist schon bemerkenswert.Man muss sich Fragen was er damit sagen oder implizieren will!!" Die Politische Lage der Regierung sagt einiges.Herr Jäger sollte sich auf seinen Ruhestand einstellen und sich auf seinen Ruhestand freuen!!
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Egon Mayer
Registriert seit: 30.06.2010
Kommentare: 1485
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15. Juli 2012 - 08:03 Uhr
"Müssen wirklich fast alle wichtigen politischen Entscheidungen von einer Gruppe von Richtern abgesegnet werden?"
Nicht unbedingt. Wenn sich aber herausstellt, dass politische Entscheidungen gegen das Grundgesetz verstossen, können wir froh sein, eine solche Institution zu haben. Viele Regierungsentscheidungen, vor allem steuerpolitischer Art, der vergangenen Jahre sind doch dergestalt gewesen, dass das Kippen vor dem BVerfG nur eine Frage der Zeit war/ist.
Schießt Herr Jäger hier eigentlich gegen seinen Nachfolger, der diesen Posten fluchtartig wieder verlassen hat, um Verfassungsrichter zu werden?
"Der Preis der Demokratie darf nicht einseitig festgelegt werden."
So ist es, Herr Jäger!
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Volker Klein
Registriert seit: 03.02.2011
Kommentare: 131
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15. Juli 2012 - 16:36 Uhr
Herr Jäger lehnt sich weit aus dem Fenster, wenn er Verfassungsrichter zu Machtpolitikern stempelt. Gerade Voßkuhle ist mir in der Vergangenheiht als jemand aufgefallen, der seine Rolle als Richter gewissenhaft ausfüllt und nicht wie di Fabio auf allen Hochzeiten herumtanzt und politische Bücher schrieb. Mehr Zurückhaltung wäre da geboten, vor allem das Urteil erst einmal abzuwarten. So wirkt Jäger etwas voreingenommen. Warum es keine rechtlichen Gründe geben soll, die betreffende Klage anzunehmen und ein Urteil dann zu fällen, bleibt mir bei Jäger unklar. Leider denken Vertreter aus den Sozialwissenschaften oft etwas rechtsfremd - um so wichtiger Ausführungen wie jene hier von Herrn Brombach, danke.
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Willi Kaiser
Registriert seit: 15.07.2012
Kommentare: 1
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15. Juli 2012 - 21:48 Uhr
Anzumerken wäre noch, dass Herr Jäger lt. Wikipedia Mitglied des Baden-Württembergischen Staatsgerichtshofs ist. Bei seiner Respektlosigkeit gegenüber dem höchsten deutschen Gericht sollte er uns doch den Gefallen tun, diese Funktion zu überdenken und von seinem Amt zurückzutreten. (Mehr in meinem separaten Leserbrief)
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Günter Mayer
Registriert seit: 25.10.2011
Kommentare: 55
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16. Juli 2012 - 10:28 Uhr
Ohne Übervater machen´s die Deutschen nicht, so dachte ich während der Ausbildung über ein Superobergericht, das auch schon mal was in die Verfassung hineinlesen konnte. Dabei waren wir gebrannte Kinder und wollten eben nicht, dass das Parlament alles unkontrolliert beschließen kann.
Die Besorgnis eines Richterstaates war aber unbegründet. Bis jetzt haben die Karlsruher Richter ihre politischen Gestaltungsmöglichkeiten - ja, die gibt es - meiner Meinung nach zurückhaltend ausgeübt. Gelegentlicht mussten die in Fraktions- und Sachzwängen gefangenen Parlamentarier vom Gericht zum Jagen getragen werden. Ist ja schon peinlich, wenn einem das Gericht sagen muss, dass man (z.B.) in Haushaltsfragen oder bei Auslandseinsätzen das Grundsatzentscheidungsrecht hat und bitteschön auch ausüben möge.
Die Balance der Verfassungsorgane hat also bisher gut funktioniert. Das Verfassungsgericht ist jedenfalls nicht der Versuchung unterlegen, sich zur Oberrevisionsinstanz einer Prozesshanselnation machen zu lassen. Wie auch: die Politik kann missratene Gesetze jederzeit munter ändern. Vor dem Hintergrund ist die Feststellung, Vefassungsrichter hätten Eigeninteressen und müssten ein Gegengewicht haben, ein Gemeinplatz.
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Oliver Rosenstock
Registriert seit: 01.11.2009
Kommentare: 1763
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16. Juli 2012 - 23:27 Uhr
Einige Kommentare scheinen in Unkenntnis der geschichtlichen Entwicklung des Gerichts geschrieben zu sein. Schöneberger schreibt in seinen "Anmerkungen zu Karlsruhe", die das erste Kapitel des weiter oben genannten Buches "das entgrenzte Gesetz" bilden: "Als Konsequenz dieser Entwicklung erscheint heute der Präsident des Gerichts bei öffentlichen Feierstunden neben Bundeskanzlerin und Bundespräsident, als sei das völlig selbstverständlich. Das ist es aber keineswegs. Es ist letztlich das Ergebnis einer kühnen Selbstüberhöhung des Gerichts aus dem Jahre 1952."
Was im Jahr 1952 zu dieser "kühnen Selbstüberhöhung" führte muss jeder selber nachlesen, nur soviel die heutige Position des Gerichtes war keinesfalls vorherbestimmt auch weil es keine Deutsche Tradition gab an die das Gericht anknüpfen konnte. Und da der Weg so nicht vorbestimmt war, muss es auch möglich sein die eingeschlagene Entwicklung kritisch zu hinterfragen.
Erörterungswürdig scheint auch das von Jäger angerissene Phänomen der Popularität des Gerichtes. Es ist ziemlich sicher das populärste Verfassungsorgan der Gegenwart und gleichzeitig das am Geringsten demokratisch legitimierte.
Man kann sicherlich geteilter Meinung sein, was die Eignung von Fiskalpakt und ESM für eine grundsätzliche Diskussion über den Verantwortungsbereich, die Ausgestaltung und Bedeutung des BVerfG betrifft.Dies weil die nun zur Prüfung vorliegenden Gesetze einerseits mit verfassungsändernden Mehrheiten verabschiedet wurden, was dem Votum der Legeslative Gewicht gibt, und andererseits geht es aber um einen Kernbereich der Verfassung. "Es geht um die Substanz des Grundgesetzes, um das Innerste der Verfassung, um die Grundlagen der Staatlichkeit" wie die Heribert Prantl in der SZ schrieb.
Der Fiskalpakt und der ESM scheinen aber auch wegen der Aktualität der Frage wenig geeignet zu sein um sich über grundsätzliche Aufgaben des Gerichts zu unterhalten. Zu nah scheint alles noch zu sein um aus einer Metaperspektive heraus das Geschen betrachten zu können. So wird dann der Eindruck erweckt, dem wahrscheinlich auch die teils heftigen Kommentare geschuldet sind, dass es dem Autor weniger um wissenschaftliche Analyse denn um politische Einflussnahme geht.
Dessen ungeachtet ist die Ausgangsüberlegung richtig - auch das BVerfG ist mitunter interessengesteuert. Diese Interessen muss man hinterfragen und publik machen können.
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Oliver Rosenstock
Registriert seit: 01.11.2009
Kommentare: 1763
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22. Juli 2012 - 08:08 Uhr
Instruktiv: Der frühere Verfassungsgerichtspräsident Papier über Karlsruhes Beitrag zur Euro-Rettung: http://goo.gl/4exZI
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Martin Flashar
Registriert seit: 20.08.2011
Kommentare: 20
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07. August 2012 - 00:51 Uhr
Den Kritikern dieses Beitrags ist völlig Recht zu geben - gerade auch den in der gedruckten Ausgabe der BZ geäusserten Einwänden.
Hinzu kommt doch dies: Es ging hier gar nicht so sehr um eine generelle Überlegung über die Funktion des Bundesverfassungsgerichts. Nein, das war eine in geschickte Worte gekleidete, nicht minder plumpe Attacke gegen das BVG - wenige Tage bevor dies über das Bundestagswahlrecht neu entschied. Bekanntlich wurde im Urteil des höchsten Gerichts die bisherige Handhabung der Überhangmandate als verfassungsfeindlich festgestellt, weil sie gegen die Chancengleichheit der Parteien verstößt. Und die bisherige Praxis nutzte bekanntlich insbesondere der CDU, jener Partei, der der Kommentator seit Jahrzehnten die Treue beweist.
Insofern erteilte das BVG nicht nur der Bundesregierung eine Ohrfeige, sondern allen Mitläufern, die krampfhaft versuchen, an der (offenbar ungerecht) errungenen Macht festzuhalten.
Die BZ-Herausgeber sollten sich allmählich überlegen, die Kommentatoren 'von gestern' gegen solche auszutauschen, die geistreich in die Zukunft blicken.
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