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26. Juni 2012
Auch wer zahlt, darf nicht rauchen
Laut einem Gerichtsurteil sind die Basler Rauchervereine nichts anderes als ein Umgehen geltender Gesetze.
BASEL (sda) Niederlage für die Basler "Fümoar"-Beizen: Das Appellationsgericht des Stadtkantons hat am Montag Einsprüche von zwei Gastrobetrieben gegen das Rauchverbot abgewiesen. Das strenge Basler Verbot sei zulässig und das Modell des "Fümoar"-Vereins eine Gesetzesumgehung, befand das Gericht.
In Basel-Stadt gilt seit 2010 ein Rauchverbot, das Rauchen in kleinen Kneipen nicht zulässt. Dagegen wehren sich die rund 180 Beizen des Vereins "Fümoar", in denen Gäste nach Bezahlen eines Mitgliederbeitrags bisher weiter rauchen können. Erstmals urteilte im Kanton nun ein Gericht über den Streit. Dabei ging es um Einsprüche einer Diskothek und eines Restaurants gegen eine Entscheidung des baselstädtischen Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU), gegen die die beiden Betriebe in die nächste Instanz gegangen waren. Das Appellationsgericht in seiner Funktion als Verwaltungsgericht wies die Einsprüche nun ab.Dabei erachtete das Gericht ein Rauchverbot, das wie in Basel-Stadt über die Bundesregelung hinaus geht, als zulässig. Die beiden Betriebe hatten dagegen eingewendet, das Bedienungsverbot laut Basler Gesetz sei eine arbeitsrechtliche Maßnahme, das Arbeitsrecht vom Bund sei jedoch abschließend geregelt; die Bestimmung sei damit verfassungswidrig.
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Der Bund habe klar einen weitergehenden Schutz der Arbeitnehmer ermöglichen wollen, sagte dagegen der Gerichtspräsident in der mündlichen Urteilsbegründung nebst anderem. Zwar habe er den Passivraucherschutz zunächst abschließend regeln wollen, dann aber das Bestehen kantonaler Regelungen einbezogen. Das Modell der "Fümoar"-Beizen sei derweil eine "klare Umgehung des Gesetzes". Es unterscheide sich nicht von einem Eintrittssystem: Wer den Wirten zehn Franken zahle, sei für ein Jahr aufgenommen, ein Aufnahmeverfahren oder einen Organbeschluss gebe es nicht.
Außerdem gebe es auch keine Namenslisten der Mitglieder, Korrespondenz oder sonstige Vereinsleistungen außer der Generalversammlung. Und das Entgelt von zehn Franken ändere nichts daran, dass jedermann Zutritt habe; die Restaurants seien damit aber öffentlich zugänglich und dem Rauchverbot unterstellt. Weitere Rechtsfragen ließ das Gericht teils offen. Laut dem Basler Bau- und Verkehrsdepartement sind bisher mehr als 100 "Fümoar"-Beizen verwarnt worden; die meisten haben Einspruch eingelegt. Ob die "Fümoar"-Beizen das Urteil vom Montag vors Bundesgericht bringen, wollen sie nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung entscheiden.



