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Aufnahmen illegal, aber verwertbar

Christian Rath
  • Mi, 16. Mai 2018
    Panorama

Bundesgerichtshof urteilt, dass unzulässige Videos von Dashcams bei Verkehrsdelikten als Beweismittel dienen können.

Eine sogenannte Dashcam, befestigt an ...be, filmt den Verkehr aus einem Auto.   | Foto: dpa
Eine sogenannte Dashcam, befestigt an der Windschutzschreibe, filmt den Verkehr aus einem Auto. Foto: dpa

KARLSRUHE. Die Nutzung von ununterbrochen filmenden Minikameras an Windschutzscheiben ist verboten. Dennoch dürfen Aufnahmen solcher Dashcams vor Gericht als Beweismittel verwertet werden. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil.

Anlass war ein Unfall in Magdeburg. Zwei Fahrzeuge bogen nebeneinander nach links in eine größere Straße ein und kollidierten dabei. Die Fahrer warfen sich gegenseitig vor, dass der jeweils andere die Spur verlassen habe. Vor Gericht stand Aussage gegen Aussage. Doch dann legte einer ...

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