Aufnahmen illegal, aber verwertbar
Bundesgerichtshof urteilt, dass unzulässige Videos von Dashcams bei Verkehrsdelikten als Beweismittel dienen können.
KARLSRUHE. Die Nutzung von ununterbrochen filmenden Minikameras an Windschutzscheiben ist verboten. Dennoch dürfen Aufnahmen solcher Dashcams vor Gericht als Beweismittel verwertet werden. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil.
Anlass war ein Unfall in Magdeburg. Zwei Fahrzeuge bogen nebeneinander nach links in eine größere Straße ein und kollidierten dabei. Die Fahrer warfen sich gegenseitig vor, dass der jeweils andere die Spur verlassen habe. Vor Gericht stand Aussage gegen Aussage. Doch dann legte einer ...