Auf Klage eines Obstbauern muss die Gemeinde gegen Staubimmissionen vorgehen / Urteil noch nicht rechtskräftig.
AUGGEN/FREIBURG (BZ/mib). Eine Niederlage vor dem Verwaltungsgericht in Freiburg hat die Gemeinde Auggen erlitten. Denn "auf die Klage eines Obstbauern" hat das Gericht jetzt "die Gemeinde Auggen verurteilt, durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass in den Monaten Mai bis Juli jeden Jahres auf seiner ...