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19. Januar 2012
Warnung vor Passivität
Auch Auggen ist zur Planung von Windkraftstandorten für Änderung des Flächennutzungsplanes.
AUGGEN. Werden sich auf Auggener Gemarkung künftig Windräder drehen? Und wenn ja, wo? Diese Fragen beschäftigten den Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung, als es darum ging, dem Gemeindeverwaltungsverband (GVV) Müllheim-Badenweiler, zu dem Auggen gehört, grünes Licht für eine Teilfortschreibung des erst vor wenigen Monaten verabschiedeten neuen Flächennutzungsplanes zu geben. Diese Teilfortschreibung, so erläuterte der beauftragte Planer Christian Sammel, ermöglicht die nachträgliche Ausweisung von Standorten für Windkraftanlagen.
Nach der Novellierung des Landesplanungsgesetzes, die am 1. September 2012 in Kraft treten soll, sollen die Kommunen Standorte für Windräder ausweisen können. Die Regionalverbände sollen hier zurückstecken. Da die Gesetzesnovelle Bauvorhaben für Windkraftanlagen privilegieren wird, soll mit der Ausweisung von Flächen verhindert werden, dass diese an unerwünschten anderen Stellen gebaut werden. Auf diese Weise kann eine Gemeinde auch festlegen, wo auf keinen Fall Windräder stehen sollen. Deshalb müssen die planungsrechtlichen Voraussetzungen so weit gediehen sein, dass es vom 1. September an möglich ist, Baugesuche auch für ein Jahr zurückzustellen, ähnlich einer Veränderungssperre.Werbung
Sammel warnte davor, passiv zu bleiben in der Meinung, die Auggener Gemarkung sei für Windkraftanlagen sowieso nicht geeignet. Trete die Gesetzesnovelle in Kraft, könne es auch sein, dass ein Investor aus Werbezwecken Windräder aufstelle, wie das weiter nördlich bereits geschehen ist. Die ökonomischen Daten der Anlage allein seien für die Genehmigung eines solchen Baugesuchs nicht ausschlaggebend. Sammel empfahl, dass sich vor der Planungsänderung alle fünf Gemeinden des GVV zusammensetzen und gemeinsam die entsprechenden Standorte nach einem einheitlichen, vorgegebenen Kriterienkatalog ausweisen.
Bürgermeister Fritz Deutschmann erinnerte an den Zeitdruck, der jetzt bestehe, weil das formelle Verfahren zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes bis zum 1. September eingeleitet sein muss. Das Gremium folgte dem Beschlussvorschlag einstimmig. Darin enthalten ist auch die Ermächtigung des GVV, bei Bedarf und nach Möglichkeit mit benachbarten Gemeinden oder Gemeindeverbänden Planungsgemeinschaften zu bilden, was etwa im Bereich des Blauen, wo mehrere Gemeindegrenzen zusammenlaufen, sinnvoll sein kann. Die Ratsmitglieder, die befürchteten, Auggen könne sein Selbstbestimmungsrecht aus der Hand geben, beruhigte Sammel mit dem Hinweis, dass das Planungsverfahren ebenso wie bei der Aufstellung von Bebauungsplänen, auch eine Bürgerbeteiligung beinhalte. Johannes Abel erinnerte seine Ratskollegen daran, dass es nicht die Regierung ist, deren Wille hier umgesetzt wird, sondern die Bürger selbst mit ihrer Wahl im März die Weichen für die Energiewende stellten.
Autor: Dorothee Philipp
