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26. Januar 2010 20:20 Uhr

Jahrestag

Auschwitz-Befreiung: Gedenken an die Zeugen Jehovas

Der Landtag erinnert zum Jahrestag der Auschwitz-Befreiung an die ermordeten Zeugen Jehovas. Doch diese verfolgen eigene Interessen und versuchen, sich als Opfer zu stilisieren. Ein Kommentar von Jens Schmitz.

  1. Gedenktafel am KZ Mauthausen. Foto: promo

FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke findet den Zeitplan unglücklich: Ausgerechnet 2010 erinnert der Landtag zum Jahrestag der Auschwitz-Befreiung an die ermordeten Zeugen Jehovas, wo doch das Land gerade mit ihnen über Kreuz liegt – die Glaubensgemeinschaft möchte als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt werden, alle Fraktionen wollen das verhindern. Eigentlich sind das getrennte Dinge, aber die Zeugen Jehovas nehmen den Streit zum Anlass, sich erneut als Opfer zu stilisieren. Das hat sich das Parlament selbst zuzuschreiben – im Landtag wird beharrlich ignoriert, dass sie im Recht sind.

Mit der Anerkennung einer Religionsgemeinschaft als Körperschaft öffentlichen Rechts sind Privilegien verbunden: finanzielle Vergünstigungen beispielsweise, die Mitwirkung in Rundfunk- und Medienräten, das Recht zur Erhebung von Steuern oder zur Bildung besonderer Dienstverhältnisse. Der Titel wird von den Ländern vergeben und keineswegs nur von den großen christlichen Konfessionen oder der Jüdischen Religionsgemeinschaft geführt. Im Gegenteil: Es gibt viele kleine, zum Teil durchaus obskure Gruppen, die in dem staatlichen Gütesiegel auch einen Imagevorteil und den Nachweis religiöser Gleichbehandlung erblicken. In keinem Fall wurde der Streit um die Zuerkennung aber so erbittert und ausdauernd geführt wie bei den Zeugen Jehovas.

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RECHTSTREUE IST PFLICHT

1997 entschied das Bundesverwaltungsgericht gegen die Gemeinschaft, weil deren grundsätzlicher Wahlboykott im Widerspruch zum Demokratieprinzip und damit zur Loyalitätspflicht gegenüber dem Staat stehe. Schon im Jahr 2000 hat das Bundesverfassungsgericht diese These aber aufgehoben und klargestellt, dass eine Körperschaft öffentlichen Rechts rechtstreu sein muss, eine darüber hinausgehende Loyalität zum Staat vom Grundgesetz aber nicht verlangt wird. Das Wahlrecht sei aus guten Gründen keine Wahlpflicht. Die Resultate der von ihnen ignorierten Wahlen erkennen die Zeugen Jehovas an.

In einem wahren Prozessmarathon wurde der Gemeinschaft seither bescheinigt, dass sie sämtliche Zulassungsvoraussetzungen erfüllt: neben der Anlage auf Dauer vor allem die Rechtstreue, die Achtung der Verfassungsprinzipien, der Grundrechte Dritter und der Grundsätze des Staatskirchenrechts. Die Klischees blieben zwar heikle Punkte: Die Zeugen Jehovas sollen das Leben ihrer Kinder durch die Ablehnung von Bluttransfusionen gefährden und Fehlverhalten oder Abtrünnigkeit durch soziale Isolation bestrafen. Letztlich fand aber kein Gericht genügend Hinweise, um eine Ablehnung zu rechtfertigen.

WER IM GLASHAUS SITZT...

Die großen Kirchen, die von den Zeugen Jehovas ungern als falsche Religionen beschimpft werden, mussten sich belehren lassen, dass nicht mit Steinen werfen soll, wer im Glashaus sitzt: Die Bibelforscher pauschal als Sekte abzuqualifizieren ist schließlich auch nicht freundlich, und wer die Struktur der katholischen Kirche billigt, kann sich über autoritäre Hierarchien bei Jehovas Zeugen nur schwer beklagen.

Elf Bundesländer inklusive Bayern haben sie inzwischen anerkannt; in Stuttgart schickt sich zwar die Regierung ins Unvermeidliche, nicht aber das Parlament. Dort gibt es viele trotzige Stimmen, die es auf einen weiteren Prozess ankommen lassen möchten, auch ohne neue Argumente. Andere schlagen eine Änderung des Körperschaftsgesetzes vor, um wenigstens künftigen Aspiranten den Antrag zu erschweren, aber da fürchten die etablierten Kirchen Verschlechterungen. Und welche Zusatzkriterien will man einführen?

MEHR ALS DIE BISHERIGE VERACHTUNG

Wenn die Zeugen Jehovas die Ansprüche erfüllen, sind sie anderen Weltanschauungen gleichzustellen. Das könnte sogar eine positive Seite haben: Wer als Körperschaft öffentlichen Rechts mit dem Staat und seinen übrigen Partnern kooperieren will, muss der Außenwelt mehr als die bisherige Verachtung entgegenbringen.

Tatsächlich haben die Zeugen Jehovas im Lauf der Auseinandersetzung begonnen, kritische Lehrmeinungen zu differenzieren; den Klagen über die vielen "Vorurteile" scheint vermehrt die Einsicht zu entsprechen, dass dem nur mit Transparenz zu begegnen ist. Dass eine Gruppe, die sich so lange selbst genug war, plötzlich überhaupt Wert auf gesellschaftliche Anerkennung legt, ist vielleicht das hoffnungsvollste Zeichen, dass die Zeugen Jehovas ihre Isolation eines Tages überwinden könnten.

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Autor: Jens Schmitz