Zur Navigation Zum Artikel

Wenn Sie sich diesen Artikel vorlesen lassen wollen benutzen Sie den Accesskey + v, zum beenden können Sie den Accesskey + z benutzen.

31. Juli 2010 00:17 Uhr

Neue Konvention

Halbherziges Verbot von Streubomben

Streubomben sind tückische Waffen. Weil viele nicht explodieren, liegen sie noch jahrzehntelang als Blindgänger herum und gefährden die Zivilbevölkerung. Am Sonntag tritt die Konvention gegen Streubomben in Kraft.

Am Sonntag tritt die internationale Konvention über ein Verbot von Streubomben und -munition in Kraft. Doch die Umsetzung ihrer Bestimmungen ist gefährdet. Denn die Finanzmittel dafür wollen viele Regierungen – darunter die Koalition in Berlin – unter Verweis auf die angespannten öffentlichen Haushalte nicht bereitstellen.

Streubomben gehören zu den heimtückischsten Waffensystemen. Ein Großteil der Sprengsätze explodiert nicht unmittelbar. Diese Blindgänger können auch noch viele Jahre später Menschen töten und verstümmeln. Opfer sind zu 98 Prozent Zivilisten. Wie viele Menschen weltweit von Streubomben verstümmelt wurden, ist nur ungefähr bekannt. Schätzungen reichen von 14 000 bis 100 000.

Das Verbot dieser Waffen wurde – ähnlich wie 1997 das Verbot der Antipersonenminen – gegen den Widerstand der vier Großmächte USA, Russland, China und Indien von einer internationalen Koalition von Nichtregierungsorganisationen durchgesetzt. In Deutschland gehören die im Aktionsbündnis Landmine zusammengeschlossenen Organisationen Handicap International, Caritas, Brot für die Welt und Unicef dazu. Rüstungsgegner forderten die USA, Russland und China am Donnerstag auf, dem Übereinkommen beizutreten. Die drei Militärmächte verfügten über die größten Bestände dieser Waffen, erklärte die Koalition gegen Streumunition in Genf.

Werbung


Die Konvention enthält einige Schlupflöcher

Die Vertragsstaaten der Verbotskonvention müssen ihre eigenen Bestände innerhalb von acht Jahren vernichten. Doch die dafür erforderlichen Finanzmittel wollen viele der 107 Staaten, die die Konvention Anfang Dezember 2008 in Oslo unterzeichnet hatten, zumindest derzeit nicht aufwenden. Das ist ein wesentlicher Grund dafür, dass bis heute erst 38 Unterzeichnerstaaten die Konvention ratifiziert haben und damit zum Vertragsstaat geworden sind. Dies gilt auch für Europa. 20 der 27 EU-Staaten haben unterzeichnet, davon haben aber nur Deutschland und sechs weitere Länder bis heute auch ratifiziert.

Außerdem werden die Budgets für Munitionsräumung und Opferhilfe nicht in dem für eine zügige Umsetzung der Konvention erforderlichen Ausmaß erhöht. Ja, sie sollen sogar gekürzt werden. Auch in Berlin bestätigten mehrere Ministerien und der Haushaltsausschuss entsprechende Absichten. Immerhin hat Deutschland im Jahr 2001 mit dem Abbau der Bestände begonnen. Laut Bundesverteidigungsministerium sollen sie bis 2015 völlig zerstört worden sein.

Sorgen bereiten dem Aktionsbündnis Landmine die Schlupflöcher der Konvention für angeblich ungefährliche Streumunition, die bei den Vertragsverhandlungen wesentlich von der Bundesregierung durchsetzt wurden – im Interesse und im Auftrag der deutschen Rüstungsindustrie. Noch in diesem Jahr will die Bundeswehr die von der Nürnberger Firma Diehl entwickelte Streumunition Smart 155 in Afghanistan einsetzen. Sie wird verschossen mit der von der Düsseldorfer Rheinmetall hergestellten Panzerhaubitze 2000. Dabei werden pro Ladung sekundenschnell zwölf Artilleriegranaten abgefeuert – mit je "nur” vier Stück Submunition, die angeblich mit 99-prozentiger Sicherheit sofort explodiert. Exakt diese technische Spezifikation für Ausnahmen aus dem Streubombenverbot setzte die Bundesregierung seinerzeit durch. Das Aktionsbündnis Landmine hat den Bundestag aufgefordert, nach Artikel 1 der Konvention ein ausdrückliches Verbot von Investitionen in die Produktion von Streumunition zu beschließen, wie es in Belgien, Irland, Luxemburg und Neuseeland bereits existiert. Derzeit verdienen in Deutschland noch sechs Finanzdienstleister (Deutsche Bank, Commerzbank, Bayerische Landesbank, Allianz, WestLB ) durch Investitionen, Beteiligungen, Anleihen und Kredite an der Herstellung und dem Vertrieb von Streubomben und -munition.

Autor: Andreas Zumach