Journalisten, die exklusiv über Geheimdienstinterna berichten, müssen auch künftig mit Strafverfahren wegen Landesverrats rechnen. Selbst das Bundesjustizministerium hat in seinem Geheimgutachten zum Netzpolitik-Fall keine Entwarnung gegeben. Geschützt sind Journalisten demnach nur, wenn sie bereits veröffentlichte Informationen aufgreifen.
Seit Mai ermittelte die Bundesanwaltschaft wegen Landesverrats gegen die Netzpolitik-Blogger Markus Beckedahl und Andre Meister. Sie hatten neue Möglichkeiten des Bundesamts für Verfassungsschutz zur "Massendatenauswertung" beschrieben. Nach großer öffentlicher Empörung ...