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Nach der Netzpolitik-Affäre

Justizministerium schließt Ermittlungen gegen Journalisten nicht generell aus

Christian Rath

Von

Fr, 28. August 2015

Ausland

Journalisten, die exklusiv über Geheimdienstinterna berichten, müssen auch künftig mit Strafverfahren wegen Landesverrats rechnen. Selbst das Bundesjustizministerium hat in seinem Geheimgutachten zum Netzpolitik-Fall keine Entwarnung gegeben. Geschützt sind Journalisten demnach nur, wenn sie bereits veröffentlichte Informationen aufgreifen.

Justizminister Heiko Maas überlegt, den Landesverratsparagrafen zu entschärfen.   | Foto: DPA
Justizminister Heiko Maas überlegt, den Landesverratsparagrafen zu entschärfen. Foto: DPA
Seit Mai ermittelte die Bundesanwaltschaft wegen Landesverrats gegen die Netzpolitik-Blogger Markus Beckedahl und Andre Meister. Sie hatten neue Möglichkeiten des Bundesamts für Verfassungsschutz zur "Massendatenauswertung" beschrieben. Nach großer öffentlicher Empörung ...

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