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10. August 2008 19:06 Uhr

INTERVIEW zum Krieg in Georgien

"Es gibt kein Recht auf Abspaltung"

Südossetien will sich von Georgien abspalten. Georgien versucht die Kontrolle zurückzugewinnen. Doch wer hat das Völkerrecht auf seiner Seite? Andreas Zimmermann, Professor für Völkerrecht, meint Georgien.

  1. Frauen in Südosstien weinen, weil ihr Dorf zerstört wurde. Foto: DPA

  2. Völkerrechtler Andreas Zimmermann Foto: BZ

FREIBURG. Südossetien will sich von Georgien abspalten. Georgien versucht, die Kontrolle zurückzugewinnen. Doch wer hat das Völkerrecht auf seiner Seite? Christian Rath sprach darüber mit Andreas Zimmermann (47), Professor für Völkerrecht an der Universität Kiel.

BZ: Georgien beansprucht Südossetien als eigenes Staatsgebiet. Zu Recht?

Zimmermann: Ja. Georgien wurde 1991 in den Grenzen der ehemaligen Sozialistischen Sowjetrepublik Georgien unabhängig. Ein neuer Staat entsteht immer in den alten Grenzen. Deshalb gehören auch die abtrünnigen Gebiete Südossetien und Abchasien völkerrechtlich zu Georgien.

BZ: Obwohl sich die südossetische Bevölkerung in zwei Volksabstimmungen für die Unabhängigkeit ausgesprochen hat?

Zimmermann: Völkerrechtlich gibt es grundsätzlich kein Recht auf Sezession, also auf Abspaltung von einem anderen Staat. Südossetien bildet damit immer noch einen Teil Georgiens.

BZ: Wirft Russland dem Westen zu Recht Doppelmoral vor, weil die Sezession des Kosovo von Serbien anerkannt wurde?

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Zimmermann: Meines Erachtens ja. Dass mittlerweile mehr als vierzig Staaten, inklusive Deutschland, das Kosovo anerkannt haben, ändert nichts daran, dass solche Abspaltungen grundsätzlich unzulässig sind.

BZ: Ist Südossetien nicht faktisch längst ein eigener Staat?

Zimmermann: Ein richtiger Staat ist Südossetien sicher nicht. Es ist ja auch von keinem anderen Staat bisher anerkannt worden. Südossetien könnte aber ein De-facto-Regime darstellen und wäre dann vom völkerrechtlichen Gewaltverbot geschützt. So gehört Taiwan zum Beispiel völkerrechtlich noch zu China, darf als De-facto-Regime dennoch nicht von China militärisch zurückerobert werden. So gefestigt ist Südossetien aber noch nicht. Nach meiner Auffassung ist der georgische Militäreinsatz deshalb noch zulässig.

BZ: Ist der georgische Militäreinsatz in Südossetien also gerechtfertigt?

Zimmermann: Grundsätzlich ja. Ein Staat darf den Versuch einer Abspaltung eines Teils seines Gebietes auch mit Waffengewalt verhindern.

BZ: Durfte Russland intervenieren?

Zimmermann: Nein. Russland durfte aufgrund eines Abkommens von 1992 zwar fünfhundert Soldaten als Friedenstruppen in Südossetien stationieren. Doch der russische Einsatz jetzt geht weit darüber hinaus. Russland durfte Südossetien auch keine Nothilfe leisten, da der georgische Militäreinsatz gegen die Abspaltung im Prinzip rechtmäßig war. Außerdem kommt auch eine humanitäre Intervention Russlands zum Schutz der Zivilbevölkerung bisher nicht in Betracht. Wenn überhaupt, müssten schon sichere Erkenntnisse über dauerhafte und massive Menschenrechtsverletzungen der georgischen Truppen vorliegen.

BZ: Die meisten Südosseten haben russische Pässe. Darf Russland seine Staatsbürger nicht schützen?

Zimmermann: Die Vergabe der Staatsangehörigkeit an Einwohner anderer Staaten ist völkerrechtlich sehr problematisch. Selbst wenn sie hier zulässig wäre, weil es sich um Staatsangehörige der ehemaligen Sowjetunion handelt, kann der Schutz eigener Staatsangehöriger jedenfalls keine breit angelegte militärische Intervention rechtfertigen.