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16. Juni 2012

Bei Bagatellschäden keine Polizei nötig

Wer mit einem Mietwagen einen Unfall baut, muss nicht zwangsläufig die Polizei rufen. Das gilt laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs selbst dann, wenn das Hinzuziehen der Beamten in den allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangt wird (AZ XII ZR 44/10). Die Versicherung darf die Zahlung auch ohne amtliche Unfallaufnahme nicht verweigern. In dem Fall hatte ein Autofahrer ein angemietetes Fahrzeug gegen einen Pfosten gefahren und beschädigt. Da er auf eine Unfallaufnahme der Polizei verzichtete, zahlte die Versicherung nicht. Das Gericht gab dem Mietwagenkunden Recht. Bei einem Bagatellschaden ohne Fremdbeteiligung brauche es keine Polizei. Nötig sei sie nur bei einer komplizierten Unfalllage.

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Autor: SP-X


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