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04. Dezember 2008
Sterbende Nähe und Fürsorge spüren lassen
Der Rektor der evangelischen Hochschule, Reiner Marquard, referiert über die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen
STAUFEN (ee). Die Diskussion um die Patientenverfügung wird in Deutschland erneut geführt. Ein zentraler Punkt dabei ist die Selbstbestimmung des Schwerstkranken, die allerdings in Konflikt mit dem Fürsorgewillen Dritter geraten kann. Zu diesem Dilemma referierte auf Einladung der Hospizgruppe Südlicher Breisgau der Rektor der evangelischen Hochschule Freiburg, Reiner Marquard.
Dabei wurde dem großen Zuhörerkreis im Martin-Luther-Haus einmal mehr bewusst, wie problematisch, ja fast unmöglich es sein wird, Gesetzesformulierungen zu finden, die in aller Klarheit festlegen, wie nach dem Willen des Patienten zu verfahren ist, wenn er sich nicht mehr äußern kann, und welche Schwierigkeiten sich dabei vor allem in ethischer Hinsicht ergeben. Die beiden wesentlichen Gesetzesentwürfe, die dem Bundestag zur Regelung der Patientenverfügung vorliegen, machen dies deutlich.
Der Entwurf der Gruppe um den SPD-Abgeordneten Joachim Stünker setzt beim uneingeschränkten Selbstbestimmungsrecht des Patienten an, während der Entwurf des Kreises um Wolfgang Bosbach (CDU) der Verfügung eines Abbruchs oder Verzichts auf lebenserhaltende Maßnahmen nur eingeschränkte Verbindlichkeit zuerkennt und einen Unterschied macht zwischen tödlichen und heilbaren Erkrankungen.
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"Die ethischen Gewichte in unserem Land verrutschen", befand der Referent. Habe man früher den Herztod eines Menschen abgewartet, gelte heute der Hirntod als Kriterium des Ablebens. Demzufolge werde der Mensch dann als Mensch betrachtet, wenn er bei Sinnen sei. Die Personenwürde von der Gehirnfunktion abhängig zu machen, hielt er für eine gefährliche Entwicklung und verwies auf die zunehmende Zahl von Alzheimer-Kranken. Indem er feststellte, dass an Demenz niemand sterben müsse, wurde das Ausmaß der Problematik offenbar. "Wie die Pest im Mittelalter wird die Alzheimer-Erkrankung unsere Kultur beeinflussen".
Der Umgang mit dem Thema Lebensende lasse den Weg erkennen, den die Gesellschaft nehme, so der Professor. Hier befürchtete er einen Dammbruch und eine Zunahme der Forderungen nach aktiver Sterbehilfe, die kein sinnvolles Konzept darstelle. Die Achtung vor der Selbstbestimmung sei ohne Zweifel ein Grundgebot des ärztlichen Ethos, hielt Marquard fest. Dennoch dürfe auch der menschliche Nähe umfassende Faktor der Lebens- und Sterbekultur nicht unterschätzt werden. Zwar lebe der Hilfsbedürftige in einer unfreiwilligen Asymmetrie, trotzdem behalte er die Fähigkeit der Selbstbestimmung, wo er sich einwilligend auf Pflege und Nähe einlasse. Eine nur fürsorgliche Sicht führe aber zur Entmündigung des Individuums. Ethik am Lebensende muss nach Meinung des Referenten beides enthalten: Den Gedanken der Autonomie wie auch den der Asymmetrie.
Durch Hospizarbeit ("Ein Beitrag zur Kultur des guten Lebens") werde das Versprechen gehalten, den Anderen gerade im Sterben Nähe und Fürsorge spüren zu lassen. Die Bewegung könne diese Arbeit jedoch nicht allein schultern, vielmehr stelle sich die Aufgabe der Gesellschaft insgesamt. So sei es auch ein Unding, in palliativer Medizin nicht auszubilden. In der Diskussion wurde auch das Thema Stammzellenforschung angesprochen, in der sich Marquard als Befürworter outete. Es dürfe nicht ausgeschlossen werden, dass die Forschung hinsichtlich der Heilung vieler Krankheiten zu Erfolgen komme. Und in einer offenen Gesellschaft müsse akzeptiert werden, dass andere zu anderen ethischen Konzepten kämen.
Autor: ee
