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07. Mai 2009

1500 Euro Geldstrafe für Ebay-Betrug

Das Landgericht bestätigte ein Urteil des Amtsgerichts und verurteilte einen Bad Säckinger

BAD SÄCKINGEN/WALDSHUT. Weil er durch eine irreführende Produktbeschreibung eine Käuferin um gut 2000 Euro betrogen hatte, wurde jetzt ein Mann aus Bad Säckingen in zweiter Instanz erneut schuldig gesprochen. Die erste kleine Strafkammer am Landgericht Waldshut bestätigte damit das Urteil des Amtsgerichts Bad Säckingen, das den Angeklagten wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt hatte.

Der 38-Jährige hatte bei der Internet-Auktionsbörse Ebay eine Online-Vertriebsfirma für Computerzubehör zum Verkauf angeboten. Dabei hatte er den Eindruck erweckt, Bestandteil des Angebots sei neben einer dreitägigen Beratung eine aktuelle Kunden-, Lieferanten- und Produktdatenbank aus der angeblich sieben Jahre währenden erfolgreichen Aktivität der Firma. Eine Bieterin erhielt für 2110 Euro den Zuschlag. Sie war allerdings weniger an der Weiterführung der Firma interessiert als vielmehr an der Verwertung der Daten. Bei ihrem ersten Besuch beim Verkäufer stellte sie fest, dass diese Datenbestände nicht in der angekündigten Form vorlagen, weil die Firma 2001 nach nur zwei Jahren ihre Arbeit eingestellt hatte. Anrufe bei Lieferanten ergaben, dass der Händler bei ihnen nicht mehr gelistet war. Außerdem ging aus den Unterlagen hervor, dass die Firma mit Verlusten gearbeitet hatte. Noch am nächsten Tag rief die Geschädigte beim Verkäufer an, um vom Vertrag zurückzutreten.

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Der Angeklagte wies dies zurück und beharrte darauf, dass er den Vertrag erfüllt habe. Um dies zu bekräftigen, ließ er einen Zeugen laden, dem er eine ähnliche Online-Firma verkauft hatte. Dieser allerdings war vor allem am Know-how des Verkäufers interessiert und hatte die dreitägige Beratung in Anspruch genommen. Die jetzige Käuferin wollte hingegen die Firma "entkernen", wie die Anwältin des Angeklagten, Birgit von der Heyde, hervorhob. "Mein Mandant hat eine Dienstleistung angeboten", erläuterte sie, "nämlich die Hilfe beim Aufbau einer funktionierenden Firma. Die Käuferin hingegen wollte nur die Reste der alten Firma in ihren eigenen Betrieb integrieren."

Der Kammervorsitzende, Richter Mathias Wetz, sah ein Kommunikationsproblem als Ursache für die juristische Auseinandersetzung. "Aber an diesem Problem tragen Sie einen großen Teil der Schuld", beschied er dem Angeklagten in seiner Urteilsbegründung. "Sie verfügen über die Fähigkeit, Ihre Ware schön zu reden. Das geht bis zu Unwahrheiten." So hatte der Mann zu hohe Umsätze angegeben, das Abmeldedatum verschwiegen und fälschlicherweise behauptet, die Firma sei im Handelsregister eingetragen. Da der Angeklagte zudem keine Anzeichen von Schuldbewusstsein an den Tag legte, weigerte sich der Vertreter der Staatsanwaltschaft, auf einen vom Richter empfohlenen Vergleich einzugehen.  

Autor: Gerhard Wiese