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10. Februar 2012
Geklaute Uhr führt nun ins Gefängnis
Heroin führt auf schiefe Bahn.
BAD SÄCKINGEN/WALDSHUT-TIENGEN. Den Diebstahl einer Uhr mit Kette im Wert von etwa 20 Euro muss ein 31-Jähriger mit drei Monaten Haft büßen. Die Berufung gegen ein entsprechendes erstinstanzliches Urteil des Amtsgerichts Bad Säckingen vom Oktober vergangenen Jahres zog der Altenpflegehelfer nun zurück.
Der Mann hatte zwar gehofft, die Verurteilung vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen in eine Bewährungsstrafe umwandeln zu können. Der Vorsitzende Richter Johannes Daun bedeutete ihm aber, dass wohl keine Aussicht auf Erfüllung dieses Wunsches bestehe. Der Mann war bereits einschlägig vorbestraft und nach dem Bad Säckinger Urteil noch in zwei weiteren Fällen verurteilt worden.
Hintergrund der mehr als ein Dutzend Eintragungen ins Strafregister ist die Heroinabhängigkeit des 31-Jährigen. Mittlerweile befindet er sich in einem Methadon-Programm und geht einer geregelten Arbeit nach. Um an seinen Arbeitsplatz zu kommen, war er allerdings ohne Führerschein mit einem unversicherten Roller unterwegs, was ihm die beiden jüngsten Verurteilungen einbrachte. Eine davon lautete ebenfalls auf drei Monate Haft ohne Bewährung.
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Den Diebstahl der Uhr mit Kette gab der 31-Jährige, der ohne Verteidiger zur Berufungsverhandlung gekommen war, bereitwillig zu. Er habe sie an seiner Arbeitsstelle von einem Heimbewohner während der Arbeit gestohlen und später seiner Ehefrau geschenkt. Damit habe er das Vertrauen der Heimbewohner und der Heimleitung missbraucht, hieß es im Urteil des Bad Säckinger Gerichts.
"Welche Erwartung haben sie an dieses Berufungsverfahren", fragte ihn Richter Daun, woraufhin der Altenpflegehelfer meinte, dass seine Chancen auf eine Bewährung leider sehr schlecht stünden. Der Richter gab ihm zu verstehen, dass für eine Bewährung tatsächlich kein Spielraum mehr vorhanden sei. Bereits in zwei anderen Fällen hatte das Landgericht für ihn einer Umwandlung in eine Bewährungsstrafe zugestimmt. Irgendwann müsse Schluss sein, lautete die Einschätzung von Daun daher. Unter diesem Eindruck blieb dem 31-Jährigen nur, die Berufung zurückzuziehen. Dem stimmte auch Staatsanwalt Jürgen Schäfer zu.
Autor: Manfred Hüfner
