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25. November 2010

Vier Jahre Gefängnis für Marihuana-Transport

Erstes Urteil wegen bandenmäßigem Rauschgifthandel.

BAD SÄCKINGEN/WALDSHUT-TIENGEN. Im Prozess um den bandenmäßigen Schmuggel und Handel mit Betäubungsmitteln vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Waldshut ist der erste Angeklagte verurteilt worden. Ein 39-jähriger Textilmaschinenführer aus Bad Säckingen muss für vier Jahre hinter Gitter. Ihm hatte die Staatsanwaltschaft vorgeworfen, mehrfach als Kurierfahrer unterwegs gewesen zu sein, was dieser auch einräumte. Dabei ging es um den Transport von weit mehr als 100 Kilogramm Marihuana von der holländischen Grenzregion an den Hochrhein und in die Schweiz.

Die Verurteilung des Bad Säckingers war möglich, weil sein Verfahren vom Hauptprozess abgetrennt wurde.Die Verhandlung mit den sechs anderen Angeklagten läuft weiter. Nachdem die ursprünglich Planung ein Prozessende im Oktober vorsah, zieht sich das Verfahren weiter hin. Richterin Christine Faust gab bei der jüngsten Sitzung Termine bis Ende Februar 2011 bekannt. Erstmals brach ein 27-jähriger Elektrotechniker sein Schweigen. Ihm hatte die Große Strafkammer des Landgerichts Waldshut-Tiengen signalisiert, dass er möglicherweise nur mit einer Verurteilung wegen Beihilfe rechnen müsse. Voraussetzung sei hierfür aber ein umfassendes Geständnis.

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Mehr als drei Stunden zogen sich seine Aussagen hin. Der Mann räumte ein, achteinhalb Kilogramm Marihuana in seinem Zimmer in Waldshut zwischengelagert zu haben. Zudem nannte er Namen von Beteiligten und Abnehmern bei verschiedenen Drogengeschäften. Dass er alleine wegen einer möglichen milderen Strafe nun aussagebereit sei, ließ der 27-Jährige nicht gelten. "Ich habe Angst gehabt und sage jetzt, was ich weiß", meinte er gegenüber dem Gericht. Er wolle außerdem sein Schuldgefühl los werden. Allerdings stieß die Auskunftsfreude bei Einzelheiten an ihre Grenzen. Der Verteidiger eines Angeklagten arbeitete bei seiner Befragung dann einzelne Widersprüche heraus. Für die Überprüfung der Aussagen wird das Gericht weitere Zeugen hören. Laut Vorsitzendem Richter Matthias Wetz sollen drei Personen dazu geladen werden.

Die Fortsetzung der Verhandlung ist für Dienstag, 30. November, ab 9 Uhr im Landgericht Waldshut vorgesehen. 

Autor: Manfred Hüfner