Jugendstrafrecht seltener anwenden
Südländer Baden-Württemberg und Bayern wollen, dass heranwachsende Straftäter vermehrt wie Erwachsene behandelt werden sollen.
STUTTGART/MÜNCHEN. Die Justizminister von Baden-Württemberg und Bayern, Guido Wolf (CDU) und Winfried Bausback (CSU), dringen auf eine regelmäßige Anwendung des Erwachsenstrafrechts auf Heranwachsende im Alter von 18 bis 21 Jahren. Das sieht ein gemeinsamer Beschlussvorschlag für die Justizministerkonferenz am 6. und 7. Juni in Eisenach vor, der der Badischen Zeitung vorliegt.
Derzeit werden bundesweit rund 60 Prozent der Straftaten von Heranwachsenden nach dem milderen Jugendstrafrecht sanktioniert, das etwa bei Reifeverzögerungen angewendet werden kann. In Hamburg beträgt die Quote ...