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08. Februar 2012
Neue Kalkulation gilt einheitlich
Badenweiler hat eine neue Fremdenverkehrsbeitragssatzung.
BADENWEILER. Laut dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim vom 22. Dezember 2011 ist die Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde Badenweiler ungültig. Am Montag beschloss der Gemeinderat einhellig eine neue Satzung, die sich an den Vorgaben des Gerichts orientiert.
Bürgermeister Karl-Eugen Engler informierte die Ratsmitglieder, dass der VHG seine bisherige Rechtsauffassung geändert habe. Laut dem Urteil soll eine neue Aufteilung der Beitragskosten erfolgen sowie eine differenzierte Betrachtung zwischen touristischen und medizinischen Gästen. Seit 1965 wurden die Beiträge zu 80 Prozent von Beherbergern über das tägliche Bettengeld und zu 20 Prozent von anderen Gewerbetreibenden je nach Umsatz geleistet. Diese unterschiedliche Berechnung hat der VGH als nicht nachvollziehbar beanstandet.Nach der neuen Satzung erfolgt die Ermittlung der Beiträge einheitlich für alle Beitragspflichtigen, wobei drei Faktoren berücksichtigt werden: Umsatz, Reingewinnsatz und Vorteilsatz, wie Rechnungsamtsleiter Stefan Laasch erklärte. Der Vorteilsatz berücksichtige, dass Patienten in den Rehakliniken anders bewertet werden als Gäste, die sich Badenweiler als Urlaubsort ausgesucht haben. Daher werde künftig im Bereich der Beherberger in drei Gruppen unterschieden. Im touristischen Bereich liegt der Vorteilsatz bei 100 Prozent, muss also voll bezahlt werden. Kliniken mit Privatversicherten werden mit 90 Prozent, jene mit sozialversicherungspflichtigen (Kassen-) Patienten mit einem Vorteilsatz von 45 Prozent berechnet, so der Kämmerer.
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Die Kalkulation basiere auf dem Wirtschaftsplan der BTT, da Kurtaxe und Fremdenverkehrsabgabe voll der BTT zugeführt werden. Wie bisher decke die Kurtaxe 60 Prozent, der Verkehrsbeitrag 40 Prozent der Kosten. Der maximale Hebesatz liege bei 29 Prozent. Anhand der aktuellen Jahresrechnung belaufen sich die beitragsfähigen Kosten auf 926 000 Euro. Das ergebe für 2012 den Hebesatz von 21,2 Prozent. Die Beherberger müssten insgesamt 320 000 Euro (für 270 000 Übernachtungen) leisten. Daraus errechnet sich ein Beitrag von 1,15 Euro je Übernachtung im Kernort und 87 Cent in den Ortsteilen und in der Moosmatt.
Neu ist nämlich auch, dass es nur noch zwei Beitragszonen gibt, alle anderen Kurbezirke entfallen. Künftig gelten nur noch die Faktoren 1,0 für den Kernort und 0,75 für den Rest.
Weil das Verfahren seit 2009 gelaufen ist und die Gemeinde die Bescheide unter Vorbehalt erlassen hat, wurden auch die Hebesätze von 2009 bis 2011 laut Laasch neu berechnet. Er akzeptiere die neue Satzung, da die alte ein Relikt aus dem letzten Jahrtausend sei, sagte Hans-Dieter Paul. Langfristig müsse die Gemeinde aber eine bessere Lösung für die Fremdenverkehrsabgabe finden.
Autor: Sigrid umiger
