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28. November 2011 17:47 Uhr

Nach der Bürgerbefragung

Wann der Lebensmittelmarkt kommt, steht noch nicht fest

Nach der Bürgerbefragung zum Lebensmittelmarkt krempelt die Verwaltung in Ballrechten-Dottingen die Ärmel hoch. Wann der Markt eröffnet werden kann, hängt vom Regierungspräsidium ab.

  1. Geht es nach den Bürgern, kann der Supermarkt kommen. Der Eröffnungstermin hängt alledings von anderen Faktoren ab (Symbolbild). Foto: dpa

Von 1293 gültigen Stimmen wollten 1136 den Markt; 157 waren dagegen. In Ballrechten stimmten 372 mit Ja und 47 mit Nein, in Dottingen waren 595 dafür und 80 dagegen. In der Briefwahl fanden sich 30 Ablehnungen und 169 Befürworter. Auch das Votum in Sulzburg war eindeutig: Zwei Drittel der Wähler wollen den Lebensmittelmarkt.

"Das ist ein unstrittiger Auftrag, weiter zu machen", interpretiert Bürgermeister Bernhard Fehrenbach in Ballrechten-Dottingen das Ergebnis. Derzeit stehe noch die Stellungnahme vom Regierungspräsidium (RP) zur punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes aus, sagt er. Doch die Forderung, weitere Alternativen zu prüfen, sei weitestgehend abgeschlossen. Demnächst werde das Ergebnis dem RP vorgelegt. Bei der Genehmigung spiele jedoch das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur eine entscheidende Rolle. Vor Wochen habe man mit der neuen Staatssekretärin Gisela Splett das Pro und Kontra Lebensmittelmarkt ausgiebig diskutiert. Die Bürger in Ballrechten-Dottingen und Sulzburg hätten ihren Willen bekundet. Jetzt sei Stuttgart am Zug, dem Regierungspräsidium "grünes Licht" zu signalisieren. "Dann kann auf die Offenlage des Flächennutzungsplanes ein Knopf dran gemacht werden." Solange dies nicht geschehen sei, wolle er sich mit einer zeitlichen Abfolge der Realisierung nicht festlegen, so Fehrenbach. Sobald Rechtssicherheit herrsche und der Flächennutzungsplan in trockenen Tüchern sei, werde man den Bebauungsplan in Angriff nehmen. Parallel dazu könne der Bauantrag auf den Weg gebracht werden.

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Und wie geht es in Sulzburg weiter? "Als nächstes wird in einem Gespräch mit dem Regierungspräsidium geklärt, wie die weiteren Verfahrensschritte aussehen werden", sagt Hauptamtsleiter Herbert Maier. Im Mittelpunkt stehe die Frage, ob man nun mit dem Entwurf des Flächennutzungsplans und dann mit dem künftigen Bebauungsplan in die Offenlage gehen könne oder erst ein Zielabweichungsverfahren gemacht werden müsse. Kern des Verfahrens sei eine umfangreiche Untersuchung, ob das Vorhaben auf dem vorgesehenen Grundstück verwirklicht werden könne. Maier erinnert daran, dass im Regionalplan für beide Orte Märkte mit jeweils 800 Quadratmetern möglich wären. "Beide Gemeinden wollen aber einen Markt mit 1200 Quadratmetern realisieren." Hatte das RP laut Maier ursprünglich Zustimmung signalisiert, so müssten die vom Landesministerium aufgeworfenen Fragen erst einmal erörtert und unter Umständen geprüft werden. Ohne das Zielabweichungsverfahren sei ein Baurecht im Frühjahr 2012 möglich, mit dem Verfahren könne schnell ein Jahr ins Land gehen, sagte Maier, ohne sich auf konkrete Zeiträume festlegen zu wollen.

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Autor: Sabine Model, Volker Münch