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05. Mai 2010 11:36 Uhr
Freiburger Friedrichring
Behindertenausweis schützte nicht vor dem Abschlepper
Ein 85-jährige Freiburger fiel schier aus allen Wolken: Zu Besuch bei einem Bekannten, wurde sein Auto vom Behindertenparkplatz geschleppt – und das, obwohl sein Schwerbehindertenausweis unter der Frontscheibe lag.
Der Bedienstete des Gemeindevollzugsdienstes (GVD) will nach Auskunft des städtischen Presse- und Öffentlichkeitsreferats den Ausweis nicht gesehen haben. Nun konnte der Mann gegen das Abschleppen am Friedrichringnicht so behende einschreiten, wie er es gern getan hätte. Er verlor nämlich im Oktober 1944 in Italien seinen linken Arm, das rechte Bein und erlitt zudem noch einen Durchschuss durchs linke Knie. Er ist also laut Ausweis "außergewöhnlich gehbehindert".
Seine Frau und zwei weitere Gäste hätten jedoch versucht, das Abschleppen des Wagens zu verhindern. Ohne Erfolg. Der GVD-Bedienstete kümmerte sich nicht um sie und ging davon. Und der Fahrer des Abschleppwagens ließ sich nicht erweichen, das Auto wieder auf einen der beiden freien Behindertenparkplätze zu stellen.
Also musste der 85-jährige frühere Notar seinen Wagen gegen 260 Euro bei der Abschleppfirma auslösen. Und stellte dort fest: "Der Ausweis lag, als ich ankam, immer noch hinter der Windschutzscheibe." Was Fotos beweisen, die der Mann machte, "bevor ich den Wagen aufschloss". Folglich hält er das Abschleppen für schlichtweg unverhältnismäßig.
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Zumal: "Es war am Kugelknopf und an dem Hebel für die Blinkerbedienung mit der rechten Hand erkennbar, dass es sich um ein Behindertenfahrzeug handelte." Die 260 Euro übrigens könne er nur erstattet bekommen, so sei er beim GVD beschieden worden, wenn er Klage erhebe.
Auf Nachfrage der BZ beim städtischen Presse- und Öffentlichkeitsreferat teilte dessen Sprecherin Petra Zinthäfner mit: "Der Bedienstete des GVD sah den Ausweis nicht – dann darf abgeschleppt werden, und die Fremdkosten fürs Abschleppen sind zu zahlen." Allerdings könne der Betroffene dem GVD seinen Behindertenausweis vorlegen. Und vielleicht könne dann "im Rahmen des Ermessens" das zusätzlich drohende Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit eingestellt werden. Davon hat der 85-Jährige indes noch nicht die 260 Euro zurück und ist der Meinung: "Die Behörde muss im Stande sein, einen Irrtum auf eigene Initiative wieder gut zu machen."
Autor: Gerhard M. Kirk
