Zur Navigation Zum Artikel

22. September 2009

Fahrtraining für Zivis

Neu ab Oktober

Ohne Training kein Fahrdienst: Ab 1. Oktober müssen Zivildienstleistende, die während ihrer Tätigkeit regelmäßig mit Pkw, Kleintransportern oder Bussen unterwegs sind, vorab ein mindestens fünfstündiges Fahrsicherheitstraining absolvieren, wie es etwa der ADAC anbietet.

Mehr Sicherheit ist das Ziel der Bemühungen
Mehr Sicherheit für die zumeist jungen Zivildienstleistenden, die häufig auch noch nicht lange in Besitz einer Fahrerlaubnis sind, ist das Ziel dieser neuen Regelung. Sie gilt insbesondere für diejenigen unter den jährlich bundesweit rund 85 000 Zivis, die während ihrer Dienstzeit überwiegend Fahrdienste leisten. Darunter fallen sowohl Transportfahrten wie beispielsweise "Essen auf Rädern" als auch Personenbeförderungsfahrten bei Rettungsdiensten und während der Behinderten- oder Seniorenbetreuung.

Um das Fahrverhalten der verwendeten Pkw, Kleintransporter oder Kleinbusse einschätzen zu können, sollte die Schulung mit dem jeweils eigenen Einsatzfahrzeug beziehungsweise einem vergleichbaren Fahrzeug erfolgen. Unter der Anleitung der Trainer werden Fahrtechniken geübt, die in brenzligen Situationen wie beispielsweise bei Notbremsungen oder Ausweichmanövern vonnöten sind.

Werbung


Ergänzt wird dieser praktische Teil durch Gesprächsrunden, in denen theoretische Aspekte des Fahrens behandelt werden. Die Kosten übernehme die jeweilige Dienststelle, so der ADAC.  

Autor: BZ