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07. Januar 2012

RECHTSLAGE

Kein Nachteil für Betriebsräte

Betriebsräte dürfen nicht benachteiligt werden. So darf etwa ein Angestellter mit einem befristeten Arbeitsvertrag nicht deshalb keinen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen, weil er im Betriebsrat mitarbeitet. Darauf weist in einem Urteil das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hin (Az.: 13 Sa 1549/11), wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins mitteilt.
In dem vor dem Gericht verhandelten Fall ging es um einen Mitarbeiter in einem Callcenter, der einen befristeten Arbeitsvertrag hatte. Nach dem Ablauf der Vertragslaufzeit übernahm der Arbeitgeber den Mann nicht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Andere Betriebsratsmitglieder mit befristeten Verträgen beschäftigte er allerdings bereits unbefristet weiter. Die Klage des Mannes hatte aus diesem Grund auch keinen Erfolg. Zwar könne die fehlende Übernahme des Betriebsratsmitglieds in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eine verbotene Benachteiligung darstellen. Eine derartige Benachteiligung konnten die Richter im vorliegenden Fall jedoch nicht feststellen.

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Autor: tmn