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Ständig auf Montage

  • dpa

  • Sa, 08. Juni 2019
    Beruf & Karriere

Wann und wie Reisekosten bei vorübergehenden Arbeitsstätten abgesetzt werden können.

Baustellen gelten aus steuerlicher Sicht als vorübergehende Arbeitsstätte. Das bedeutet: Arbeitnehmer können alle Fahrten zur Baustelle mit dem erhöhten Reisekostenansatz in ihrer Steuererklärung abrechnen. Gilt das aber auch, wenn der Einsatz viele Jahre dauert?

An den Kosten für die Fahrt zur Arbeit können Steuerzahler das Finanzamt beteiligen. Wie viel anerkannt wird, ist abhängig davon, wohin der ...

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