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Wenn der Arbeitsplatz gefährdet ist

Julia Allmann

Von Julia Allmann

Sa, 02. März 2019

Beruf & Karriere

Bei drohender Arbeitslosigkeit gilt es, rechtzeitig selbst aktiv zu werden / Meldung bei der Agentur für Arbeit ist wichtig.

Spätestens am ersten Tag ohne Beschäft...Agentur für Arbeit arbeitslos melden.   | Foto: Markus Scholz (dpa)
Spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung muss man sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Foto: Markus Scholz (dpa)

Wenn der eigene Vertrag nicht verlängert wird oder die Stelle wegfällt, ist das für den Betroffenen keine leichte Situation. Wer erfährt, dass er seinen Job verliert, kann aber einige Dinge in die Hand nehmen, vom Arbeitslosengeld bis zum Zwischenzeugnis.

Diese Situation wünscht sich kein Arbeitnehmer: Die eigene Stelle wird abgebaut, man selbst plötzlich entlassen oder der befristete Vertrag nicht verlängert. Was nun? Wer schnell in einen neuen Job wechseln will, sollte bei der Personalabteilung um ein ...

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