Die Plädoyers sind gehalten, am Dienstag soll das Urteil fallen: Im Biederbacher Mordprozess fordert die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft. Die Verteidigung mahnt Ermittlungsfehler an.
Staatsanwalt Christoph Coen kam am Donnerstag vor dem Landgericht Freiburg zu dem Schluss, dass dem Angeklagten die Ermordung der 30-jährigen Frau aus Freiburg am Fasnachtssonntag 2014 in Biederbach in der zehntägigen Verhandlung nachgewiesen worden sei. Er forderte eine lebenslange Freiheitsstrafe und die Feststellung der besonderen ...