Account/Login

"Dazu haben wir die gute alte Fußnote"

Wulf Rüskamp
  • Mi, 18. Februar 2015
    Bildung & Wissen

BZ-INTERVIEW: Wolfgang Löwer, Ombudsmann der DFG, über wissenschaftliche Redlichkeit und Zitierpflicht auch in älteren Habilitationsschriften.

Wenn Forscherin und Forscher  an einem...ichte darüber textlich übereinstimmen?  | Foto: Fotolia/Volker Lannert (Uni Bonn)
Wenn Forscherin und Forscher an einem Versuch arbeiten – wie weit dürfen dann ihre wissenschaftliche Berichte darüber textlich übereinstimmen? Foto: Fotolia/Volker Lannert (Uni Bonn)

FREIBURG. Die Überprüfung älterer Habilitationsschriften in der Medizin an der Universität Freiburg hat gezeigt, dass es immer wieder textliche Übereinstimmungen mit Dissertationen gibt, die nicht als Zitat ausgewiesen sind. Dadurch ist die Diskussion aufgeflammt, man dürfe diese Arbeiten nicht nach heute geltenden Standards beurteilen. Wolfgang Löwer ist als Ombudsmann bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zuständig für Plagiatsfragen. Mit ihm sprach Wulf Rüskamp.

BZ: Sind Textübereinstimmungen in älteren wissenschaftlichen Qualifikationsschriften anders zu beurteilen als in neueren?
Löwer: Die Antwort ergibt sich ganz einfach aus der Frage: Hat es im Wissenschaftsbetrieb etwa der vergangenen 150 Jahre je die Erlaubnis zur Übernahme fremder Gedanken gegeben, ohne diese als solche zu kennzeichnen? Das gab es natürlich nicht. Wenn Sie sich Promotionsordnungen ansehen und die dort schon ewig enthaltenen Versicherungen über die Eigenhändigkeit und über die Kennzeichnung fremden Gedankengutes, dann ist doch klar, dass sich die ethischen ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel