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Stuttgart

Land gibt mehr Geld für Privatschulen aus

Wulf Rüskamp
  • Do, 09. März 2017, 00:01 Uhr
    Südwest

65 Millionen Euro mehr im Jahr will das Land den freien Schulen zahlen. Das freut die privaten und kirchlichen Träger zwar – aber sie fordern mehr Verlässlichkeit und mehr Klarheit im kommenden Privatschulgesetz.

Neues Gesetz in Arbeit  | Foto: dpa
Neues Gesetz in Arbeit Foto: dpa

Zudem fürchtet manche kleine freie Schule gerade wegen der neuen Landeszuschüsse um ihre Existenz. Mit einer Kundgebung in Stuttgart wollen sie ihren Forderungen am Donnerstag Nachdruck verleihen.

"Dass das Land verspricht, uns 80 Prozent der Kosten eines Schülers zu zahlen. Das ist ein Meilenstein", sagt Dietfried Scherer, Direktor der Schulstiftung der Erzdiözese Freiburg, des größten privaten Schulträgers im Land. Versprochen war das schon früher, dennoch sind es derzeit nur 78,1 Prozent. Dieser Prozentsatz bezieht sich auf die Bruttokosten, die pro Schüler einer öffentlichen Schule alle drei Jahre berechnet werden; entsprechend übernimmt das Land anteilig die Kosten pro Schüler an den freien Schulen. Die 80 Prozent stehen zum einen im Koalitionsvertrag, zum anderen sind sie ein konkretes Angebot des Landes in den Verhandlungen, die das Kultusministerium mit der Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen Baden-Württemberg führt, die fast 700 Schulen mit 100 000 Schülern vertritt.

Auslöser für diese Verhandlungen ist ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes von 2015: Er hatte damals festgestellt, dass die im Privatschulgesetz formulierten Finanzierungsvorgaben verfassungswidrig seien. Bis zum 1. August dieses Jahres müssen neue Regeln vom Landtag beschlossen sein. Es eilt also.

Die zugesagten 80 Prozent – die die freien Schulträger gerne direkt ins neue Gesetz hineingeschrieben sähen – bedeuten für das Land, dass es 15 Millionen Euro mehr im Jahr ausgeben muss. Doch weit drückender ist der Betrag von 50 Millionen Euro, die als Ausgleich zu zahlen sind, wenn die freien Schulen auf Schulgeld verzichten – was nicht die Schulträger, sondern die Eltern entlastet. Dies hatte der Staatsgerichtshof gefordert, damit nicht nur wohlhabende Eltern sich den Besuch einer freien Schule für ihre Kinder leisten können.

Zugleich aber will das Land für sich den Kostenanteil, den es an freien Schulen übernimmt, auf maximal 90 Prozent der Kosten eines Schülers beschränken. Die übrigen zehn Prozent sollen diese als Eigenanteil selber stemmen – über Spenden oder über Entgelte für zusätzliche Leistungen. Doch das halten gerade kleine Schulträger für zu viel, zumal in den offiziellen Schülerkosten Gebäudefinanzierung, Verwaltung oder Schulsozialarbeit nicht enthalten sind: Das gefährde ihre Existenz, sie fordern eine Begrenzung des Eigenanteils auf vier Prozent.

Ressort: Südwest

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Do, 09. März 2017: PDF-Version herunterladen

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