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Fragen & Antworten

Was bedeutet das Gesetz zur Grundschulempfehlung?

Axel Habermehl

Von

Mi, 03. Mai 2017 um 20:31 Uhr

Südwest

BZ-Plus Elternwunsch hat Vorrang: Der Landtag hat das Schulgesetz geändert. Beschlossen wurde die elterliche Pflicht zur Vorlage der Grundschulempfehlung. Doch was heißt das genau?

Die Gesetzesänderung tritt zum 1. August in Kraft.  | Foto: dpa
Die Gesetzesänderung tritt zum 1. August in Kraft. Foto: dpa
Worum geht es?
Unweigerlich kommt am Ende der Grundschulzeit die Frage auf Eltern zu, welche weiterführende Schule ein Kind besuchen soll. Entscheiden dürfen – oder müssen – die Eltern. Aber die Grundschule, die das Kind besucht hat, ...

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