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19. Januar 2012
Gegen Verbot von Handel
Anlieger und Gewerbetreibende sind gegen geplante Einschränkung in Bötzinger Industriegebiet.
BÖTZINGEN. Anlieger aus dem Industriegebiet Süd, das den Bereich Schlossmattenstraße sowie Allmendweg/Wiesenweg umfasst, haben auf der Gemeinderatssitzung am Montag ihren Widerstand gegen die geplante Bebauungsplanänderung für das Gebiet angekündigt. Willy Remensperger nannte in der Bürgerfragestunde zu Beginn der Sitzung als Hauptkritikpunkt, dass in dem Gebiet Einzelhandel ausgeschlossen werden solle, bis auf zwei Sondergebiete im Bereich des Rewe-Marktes.
"Wir haben nichts gegen die Pläne, den Supermarkt zu vergrößern und dort noch zwei weitere Fachmärkte anzusiedeln" sagte Remensperger, der im Namen von rund zehn in die Sitzung gekommenen Gewerbetreibenden sprach. Er könnte auch damit leben, wenn mit der nötigen Bebauungsplanänderung festgelegt werde, dass weiterer Lebensmittelhandel in dem Gebiet künftig ausgeschlossen sei. Aber es ginge entschieden zu weit, wenn kategorisch aller übrige Einzelhandel ausgeschlossen werde. "Das bedeutet eine Wertminderung der Grundstücke in dem Gebiet" sagte Remensperger. Auch der Bestandsschutz für die schon bestehenden Betriebe sei zu wenig, als dass man sich damit zufrieden geben könne. Er fürchte, so Remensperger am Dienstag auf Anfrage, dass beispielsweise die Übergabe oder der Verkauf eines bestehenden Geschäfts schon unmöglich werden könne, wenn die im Dezember vom Gemeinderat beschlossene Entwurf der Bebauungsplanänderung in Kraft treten sollte.Werbung
Bürgermeister Dieter Schneckenburger erklärte in der Sitzung am Montag, dass noch bis zum 3. Februar die Offenlage der Planungsänderung im Rathaus laufe. Wer Einwände habe, solle sie in dieser Frist zur Geltung bringen, damit der Gemeinderat hinterher darüber beraten und entscheiden könne. Gleichzeitig bot Schneckenburger den Gewerbetreibenden auch ein Gespräch mit der Gemeindeverwaltung vor dem 3. Februar an.
Am Dienstag erklärte Schneckenburger auf Anfrage, dass er der Bestandsschutz für bestehende Betriebe auch gelte, wenn diese vererbt oder verkauft würden. Die Bebauungsplanänderung gehe auch auf Initiative der Fachbehörden, des Einzelhandelsverbandes sowie der Industrie- und Handelskammer zurück.
Dass in einem Industriegebiet die Ansiedlung von Handelsbetrieben ausgeschlossen wird, ist bei der Neuausweisung solcher Gebiete nicht unüblich. Im Bötzinger Fall handelt es sich um einen Bebauungsplan von 1986, der auch Handel zuließ. So gibt es unter anderem ein Teppichgeschäft, einen Fahrradhändler, zwei Autohäuser und bis vor kurzem einen Getränkehandel. Vor allem der Bereich Allmendweg hat Mischgebietscharakter auch mit Wohnhäusern. Hier waren früher auch ein Lebensmittelgeschäft sowie ein Textil- und Schuhgeschäft ansässig. Die beabsichtigte Planänderung war im September eingeleitet worden. Auslöser sind Pläne zur Vergrößerung des Rewe-Marktes und zur Neuansiedlung eines Drogerie- und Textilmarktes, wofür zwei Sondergebiete ausgewiesen werden sollen. Der Gemeinderat verhängte damals auch eine Veränderungssperre für das ganze Bebauungsplangebiet. Danach hatte der technische Ausschuss des Gemeinderats die Bauvoranfrage des Eigentümers des benachbarten Dier-Areals, dort einen Lebensmittelmarkt anzusiedeln, abgewiesen. In den Ratssitzungen im September und Dezember war jeweils argumentiert worden, dass man den Bereich des Rewe als Marktstandort stärken wolle, zugleich aber den Einzelhandel im Ortskern schützen wolle, indem weitere Handelsansiedlungen in Gewerbegebieten ausgeschlossen werden sollen.
Autor: Manfred Frietsch
