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16. Dezember 2011

Gemeinderäte setzen Resolution für Planung und Bau der B 31 auf

Bötzinger Rat stimmt einstimmig zu, Gottenheimer Rat soll nachziehen / Forderung nach einem Bypass als Zwischenlösung / Kritik auch am Stil des Ministeriums.

BÖTZINGEN (fri). Einstimmig hat der Gemeinderat von Bötzingen eine Resolution an das Verkehrsministerium verabschiedet, in der er die Fortsetzung des Planfeststellungsverfahrens für den Weiterbau der B 31 West von Gottenheim bis Breisach fordert. Die ursprüngliche Fassung wurde dabei vor und während der Sitzung noch durch einige verstärkende Ausdrücke von Bernd Belle und Ellen Brinkmann ergänzt. "Mir ist die Fassung immer noch zu freundlich formuliert", meinte danach Ellen Brinkmann, während Bürgermeister Dieter Schneckenburger betonte, es sei scharf genug, man wolle ja noch "den Boden eines Gesprächs finden".

Die Resolution betont, dass die B 31 eine überregionale Ost-West-Achse von Donaueschingen bis Colmar sei. Wenn der Abschnitt von Umkirch bis Gottenheim im Sommer 2012 eröffnet werde, käme es durch Bündelungseffekte zu einer Verkehrszunahme in Gottenheim und Bötzingen. Um deren Ortsumfahrungen zu entlasten, sei eine zeitnahe Realisierung des Abschnitts bis Breisach unabdingbar, weitere Verzögerungen könnten der Bevölkerung nicht zugemutet werden. Wenn dies zeitnah nicht gehe, sei eine provisorische Verlängerung des ersten Abschnitts bis zur Kreisstraße 4995 nach Wasenweiler (so genanter Bypass am Ponyhof vorbei) zwingend, da Gottenheim und Bötzingen die erwartbare Verkehrsbelastung keinesfalls über einen längeren Zeitraum akzeptieren könnten. Jedenfalls müssten vor der Öffnung des ersten Abschnitts bei Gottenheim im Sommer durch Zählungen die Verkehrsströme erfasst werden, und ebenso danach.

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Die Resolution fordert die Wiederaufnahme des Planfeststellungsverfahrens, da nur in diesem die offenen Streitfragen zur Trasse zu klären seien. Auch habe man in das Planverfahren viel Geld gesteckt und die Brücke über die L 115 bei Gottenheim zur Fortsetzung in Richtung Breisach schon gebaut. Nur mit dem Planfeststellungsbeschluss sei die Höherstufung der Straße vom weiteren Bedarf mit Planungsrecht im Bundesverkehrswegeplan in den vordringlichen Bedarf ab 2015 möglich. Die Resolution beklagt weiter, dass das Planfeststellungsverfahren ohne jede Beteiligung der regionalen Akteure abrupt erfolgt sei.

Die gleiche Resolution wird heute, Freitag, dem Gottenheimer Gemeinderat zur Verabschiedung vorgelegt.

Autor: fri