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28. Januar 2012
STICHWORT
Bisher gehört die gesamte Kaiserstuhlregion nicht zu den Vorranggebieten für große Windkraftanlagen, die der Regionalverband ausgewiesen hat und zählt damit als Ausschlussgebiet. Solche will die Landesregierung ganz abschaffen und damit erreichen, dass die Kommunen ihrerseits geeignete Standorte ausweisen. Doch bläst am Kaiserstuhl überhaupt genug Wind, um ein Windrad profitabel betreiben zu können. In ihrer 2005 gestoppten Windkraftplanung hatten die Kommunen mögliche Standorte am Rhein bei Breisach und Wyhl aufgelistet. Sie sind aber für die heute üblichen großen Windräder uninteressant. In der Untersuchung der Windhöffigkeit im Landkreis durch den TÜV Süd von 2011 werden dafür mehrere Kammlagen am Kaiserstuhl als geeignet für Windräder mit 100 Metern Nabenhöhe aufgeführt. Es sind vor allem der Totenkopf, die Eichelspitze, der Giersbergkamm bei Ihringen, aber auch der deutlich niedrigere Haberberg zwischen Burkheim und Jechtingen. Selbst an der Südwestkante des Tunibergs werden mittlere Windgeschwindigkeiten von über 5,5 Meter pro Sekunde für Windräder mit 100 Meter Nabenhöhe ausgewiesen. Bei Nabenhöhen von 140 oder 160 Meter kämen noch etliche weitere Teile des Tunibergs in Betracht. Allerdings sind die Kosten für solche Windräder auch höher.
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Denkbar wäre, dass die Kommunen gemeinsam einige dieser Standorte, die meist an Gemarkungsgrenzen liegen, ausweisen. Dann stellt sich aber die Frage, ob Einnahmen aus der Verpachtung auch geteilt werden.
Weisen die Gemeinden keine Flächen aus, könnte überall außerorts ein Windrad errichtet werden, wenn sich dafür ein Investor findet. Ausgenommen sind nur Naturschutzgebiete, nicht aber Landschaftschutzgebiete oder andere großräumige Schutzflächen. Bisher gilt ein Mindestabstand zu Wohnbebauung von 400 Metern – ein Wert, der wohl erhöht werden muss, wenn die Windräder Nabenhöhen von 100 und mehr Metern erreichen. Denn dann sind Schattenflimmern, Geräusche und Schalldruck auch in mehr als 400 Metern Entfernung eine Störquelle.
Autor: fri
