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02. August 2011
Baugenehmigung ist in Frage gestellt
Verwaltungsgericht Freiburg: Rundholzsortieranlage der Dold Holzwerke verstößt gegen die Festsetzungen des Bebauungsplans.
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Die Dold Holzwerke in Buchenbach haben auf dem östlichen Teil ihres Betriebsgeländes eine Rundholzsortieranlage errichtet, zunächst ohne Baufreigabe. Die nachträglich erteilte Genehmigung wurde nun vom Freiburger Verwaltungsgericht als rechtswidrig erklärt, weil nicht vereinbar mit dem gültigen Bebauungsplan. Foto: Silvia Faller
BUCHENBACH. Der Beschluss des Freiburger Verwaltungsgerichts (VG) ist unmissverständlich: Die Genehmigung einer Rundholzsortieranlage auf dem Betriebsgelände der Dold Holzwerke GmbH ist rechtswidrig. Denn sie verstößt gegen die Festsetzungen des Bebauungsplans "Sondergebiet Falkenhof". Werner Spieth, der unmittelbar an der östlichen Grenze zum Dold-Betriebsgelände wohnt, hatte der Freigabe widersprochen und beim Verwaltungsgericht vorläufigen Rechtsschutz beantragt.
Dass die Rundholzsortieranlage nicht mit dem derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan vereinbar ist, war der Baurechtsbehörde im Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald bewusst, als sie am 4. Februar die Freigabe erteilt hatte. "In der Gesamtschau waren wir jedoch zum Schluss gekommen, dass eine Befreiung möglich ist", erklärt der Baudezernent Franz Lögler.Für die Behörde stand im Mittelpunkt, dass ein 2009 eingeleitetes Bebauungsplanverfahren "Sondergebiet Falkenhof II", das unter anderem Baurecht für die Rundholzsortieranlage mit Förderband erwirken soll, weit vorangeschritten war. Das ist auch der Fall. Die Abwägung der Anhörungsergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung sei nahezu abgeschlossen, informiert Bürgermeister Wendelin Drescher auf BZ-Anfrage, die Offenlage (das ist die letzte Anhörung vor dem Satzungsbeschluss) werde im September starten. "Es erschien uns vertretbar, die Freigabe zu erteilen, im Vorgriff sozusagen auf die neue Planung", sagt Lögler. Die Befreiung bezog sich auf die Baugrenzen und war damit begründet, dass "Grundzüge der Planung hiervon nicht berührt werden, sie städtebaulich vertretbar ist und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar."
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Die fünfte Kammer am Verwaltungsgericht unter Vorsitz von Wolfgang Albers beurteilte das anders. "Der Bebauungsplan in seiner gegenwärtigen Fassung gilt und ist deshalb auch von der Baurechtsbehörde zu beachten. (…) Die Voraussetzungen für eine Genehmigung im Vorgriff auf geplante Festsetzungen liegen (noch) nicht vor", heißt es im Beschluss vom 11. Juli. Die Genehmigung verstoße gegen Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung, was den "wesentlichen Grundzügen" der Planung zuzuordnen sei und eine "nachbarschützende" Wirkung entfalte. Weiter stellte die Kammer fest, dass die Freigabe "beim gegenwärtigen Sachstand im Widerspruchsverfahren voraussichtlich keinen Bestand haben" werde.
Die Konsequenz aus dem Gerichtsbeschluss wäre, dass die Freigabe nicht vollzogen werden kann. Nun ist es aber so, dass die Rundholzsortieranlage bereits in Betrieb ist und sogar schon vor der Genehmigung im Bau war. Anfang des Jahres stand das Landratsamt demnach unter Druck, eine rechtsfreie Situation zu beenden. Aber auch die Firma Dold war unter Druck, weil sie einen zuvor genutzten Holzlagerplatz in Hüfingen nach Ablauf der zweijährigen Kündigungsfrist im Dezember 2010 räumen musste, das 2009 eingeleitete Bebauungsplanverfahren "Sondergebiet Falkenhof II" zur Schaffung neuen Baurechts am Stammsitz wegen zahlreicher Gutachten jedoch weitaus aufwändiger war als anfangs gedacht. Weiter stand die Erlaubnis zur Einleitung von Oberflächenwasser in den Wagensteigbach auf dem Prüfstand; nach heutiger Rechtslage müssen Bauherren Regenwasser auf dem eigenen Gelände zurückhalten und versickern lassen.
Wie geht es nun weiter? Das Landratsamt müsste die Nutzung untersagen. "Um das zu vermeiden, haben wir die Dold Holzwerke GmbH aufgefordert, uns darzulegen, was sie zum Schutz des Nachbarn unternehmen will", sagt Franz Lögler. Nach seiner Einschätzung lasse der VG-Beschluss diese Lesart zu. Lögler bezieht sich auf die Formulierung, wonach die Kammer davon ausgeht, dass die Firma Dold "die genehmigten Nutzungszeiten … ab sofort strikt einhält und auch sonst Vorkehrungen trifft, die Lärmeinwirkung auf das Anwesen des Antragstellers deutlich zu verringern." Das soll nach Auskunft von Rolf Dohle, Anwalt der Dold Holzwerke, auch geschehen. "Das Schutzbedürfnis des Anliegers ist unbestritten", sagt Dohle.
Die Gegenseite besteht jedoch darauf, dass die Anlage stillgelegt wird. "Die Lärmwirkungen der neuen Anlage waren für das Gericht gar nicht relevant. Es hat festgestellt, dass die Anlage unzulässig ist. Nach meiner Ansicht lässt sich dieser Mangel nur beseitigen, wenn die Anlage abgestellt wird", sagt Rechtsanwalt Tobias Lieberer, der Werner Spieth vertritt. Am Donnerstag habe er das Verwaltungsgericht aufgefordert, durchzugreifen. Aufgrund des Widerspruchs liegt die Entscheidung über die Freigabe jetzt jedenfalls bei der oberen Baubehörde im Regierungspräsidium. Die wird den Gerichtsbeschluss nicht ignorieren können.
Die Behörden sind jedoch in einer schwierigen Situation. Das Traditionsunternehmen Dold ist mit rund 200 Mitarbeitern ein bedeutender Arbeitgeber, mit einer jährlichen Holzverarbeitungsmenge von rund 300 000 Festmeter oder 12 000 Lastwagenladungen Rundholz für die Kommunen und das Land ein wichtiger Holzabnehmer und durch die Produktion großer Mengen an von Hackschnitzeln und Holzpellets ein bedeutender Akteur im Bemühen um die Klimaschutzziele in der Region Breisgau. Demnach hat es Folgen, wenn in Buchenbach die Förderbänder stillstehen. Andererseits gelten das Bundesbaugesetzbuch und die Landesbauordnung für alle.
Autor: Silvia Faller
