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01. Februar 2012
Strengere Bestimmungen für den Schallschutz
Entwurf des Bebauungsplans "Sondergebiet Falkenhof II" in Buchenbach geht erneut in die Offenlage.
BUCHENBACH. Der Bebauungsplan "Sondergebiet Falkenhof II" war Thema der jüngsten Ratssitzung. Die Räte beschlossen einstimmig eine zweite, eingeschränkte Offenlage für drei zentrale Punkte der Planung: Abrücken der Lärmschutzwand von dem Grundstück an der Talstraße 15, verbunden mit einer Erweiterung der Grünfläche zwischen Lärmschutzwand und Grundstück, die Einschränkung der Holzlagerung im Gebiet Nähe Fondshof sowie die Aufnahme des Sohlabsturzes beim Vogtshof in die Umweltausgleichsbilanz.
Die Sitzung war so gut besucht wie kaum eine zuvor. Das Thema spaltet nicht nur das größte Sägewerk der Region – mit über 200 Beschäftigten einer der größten Arbeitgeber im Dreisamtal – von seiner direkten Nachbarschaft, sondern auch die Gemüter. Nach der gerichtlich verfügten Stilllegung der Rundholzsortieranlage machte das Unternehmen Dold Schlagzeilen und Verluste. Von Anfang des Jahres bis Hochsommer 2011 lief die neue Rundholzsortieranlage, dann wurde sie nach dem Gerichtsbeschluss Mitte August sofort geschlossen. Das Unternehmen könne nicht mit rechtswidriger Genehmigung seine Anlagen zu Lasten des Nachbarn weiterentwickeln, sagten die Richter. Dold betrieb die Rundholzsortieranlage vor ihrer Freigabe. Sie habe zudem den Richtwert von 60 dB(A) deutlich überschritten, konstatierte das Verwaltungsgericht. Der Konflikt besteht in einem dem Nachbarn nicht zumutbarer Lärmpegel einerseits und den mit der Stilllegung verbundenen Verlusten für die Holzwerke andererseits.Werbung
Im Oktober ging der Bebauungsplan "Sondergebiet Falkenhof II" in die Offenlage (die BZ berichtete). Er erfasst eine Gesamtfläche von rund 170 000 Quadratmetern im Wagensteigtal und soll auf einer Fläche von rund 90 000 Quadratmetern die baulichen und betrieblichen Nutzungen der Firma regeln. In West-Ost-Richtung schreibt das Sondergebiet (SO) eine Fläche für Trocknung, Lagerung und Versand (SO 2) aus. Der zentrale Bereich mit Sägehalle, Plattenwerk, Blockheizkraftwerk und der Pellets-Produktion wird im Plan SO 1 genannt. In SO 3 im oberen Bereich der Talstraße wird Holz gelagert, sortiert und aufbereitet. In diesem Bereich befindet sich die Sortieranlage, die an den lärmbelästigten Kläger grenzte.
Nach der Offenlage Ende des letzten Jahres wurden die eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange und von Privatleuten ausgewertet. Hierbei zeigte sich, dass einige Punkte der Planung modifiziert werden müssen. Nun geht die Offenlage mit drei wesentlichen Zusätzen in ihre zweite Runde. Zum einen soll die Lärmschutzwand von der Grenze des Grundstücks an der Talstraße 15 weiter abgerückt werden: 13 Meter statt des bisherigen zwischen sechseinhalb und neuneinhalb Metern variierenden Abstandes müssen zukünftig eingehalten werden. Außerdem muss die bislang sieben Meter hohe Lärmschutzwand deutlich höher werden – nämlich mindestens (an ihrer niedrigsten Stelle) achteinhalb und an der höchsten elfeinhalb Meter, mit einer Gesamtlänge von 50 Metern.
Stefanie Burg vom Freiburger Stadtplanungsbüro Fahle erklärte den Räten detailliert die Konstruktion der neuen, dreigliedrigen Wand. Die oberen drei Meter der Wand sollen zudem als Glaskonstruktion ausgeführt werden. Die 13-Meter-Grünfläche soll mit Gras-Krautsaum, Sträuchern und Bäumen bepflanzt werden. Die Grünpflege obliege der Firma, so der Bürgermeister.
Ein weiterer Punkt ist die Einschränkung der Holzlagerung und Stapelung in dem rund zehn Meter breiten Streifen entlang der Straße im westlichen Bereich des Gebietes nähe Fondshof.
Die dritte Änderung ist die Aufnahme des Sohlabsturzes beim Vogtshof: "Die Eingriffe durch Erweiterung des SO 1 und SO 3 in das Schutzgut Boden durch Versiegelung und Überbauung des Bodens mit bisher intakten Bodenfunktionen werden in einer gesonderten Bilanz ermittelt und durch eine externe Ausgleichsmaßnahme kompensiert (Rückbau von Sohlabstürzen am Wagensteigbach im Bereich Spirzenstraße/Altenvogtshof)", heißt es in der Beratungsvorlage.
Die im vergangenen Jahr angefertigten Schallschutzgutachten zweier Ingenieurbüros ergaben voneinander abweichende Werte. Ein Gutachten habe sogar einen Maximalpegel von rund 100 dB(A) ausgewiesen, der aber laut Holzwerke nicht repräsentativ für den Normalbetrieb sei, so die Beratungsvorlage. Der Schallschutz solle in Zukunft streng geregelt und kontrolliert werden: Im gesamten Plangebiet gelten Emissionskontingente von tagsüber 64 dB(A)/Quadratmeter und nachts 49 – für alle auch zukünftigen Nutzungs- und Teilflächen.
andere Lösung
Die Räte stimmen der zweiten, eingeschränkten Offenlage mit den drei geänderten Punkten einstimmig zu. Stellungnahmen können nun nur zu den geänderten, ergänzten Teilen der Planung abgegeben werden. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme zur zweiten Offenlage werden auf zwei Wochen verkürzt.
Autor: Irina Strohecker
