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01. Februar 2012
Die Entwässerung über einen Bach kostet nichts
Gemeinderat Buggingen: Berechnung beim Abwassersplitting.
BUGGINGEN. Bereits im November 2010 hatte der Bugginger Gemeinderat beschlossen, die gesetzlich verordnete gesplittete Abwassergebühr einzuführen. Die Überfliegung der Grundstücke, bei der Luftbilder zur Bestandsaufnahme der Flurstücke gemacht wurden, ist inzwischen abgeschlossen. In seiner jüngsten Sitzung befürwortete der Gemeinderat die Satzung und beauftragte die Verwaltung mit der Auswertung der Daten und der Bewertung der Versiegelungsflächen.
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim vom März 2010 muss bei der Berechnung des Abwassers künftig unterschieden werden zwischen der vom Grundstück in die Kanalisation eingeleiteten Regenwassermenge und dem Schmutzwasser, das sich nach wie vor an der Menge des Trinkwasserbezuges orientiert. Die Ermittlung der Berechnungsgrundlagen erläuterte am Bugginger Ratstisch Rechtsanwalt Dirk Schöneweiß von der Kanzlei für Kommunalberatung Spahn und Schöneweiß.
Ausschlaggebend für die Berechnung sind Luftaufnahmen, die dokumentieren, wie groß der Anteil versiegelter Flächen an einem Grundstück ist und ob der Abwasserkanal der Gemeinde in Anspruch genommen wird. Regenwasser, das im eigenen Garten oder in einem öffentlichen Bach oder See versickert, sei gebührenfrei, versicherte der Anwalt. Der Gemeindetag Baden-Württemberg orientiere sich an den Vorgaben des Landes, demzufolge werde nicht der Niederschlag gemessen, sondern nur dessen Versickerungsmenge im kommunalen Kanalnetz.
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Maßgebend für die Berechnung der überbauten Flächen sei deren Größe in Quadratmetern und vor allem der Grad der Versiegelung. Laut Satzung werden die Flächen in drei Arten eingeteilt: nicht, wenig oder stark wasserdurchlässig. Dichte Flächen, auf denen kein Wasser versickert, sind am teuersten. Dazu gehören Beläge wie Asphalt, Beton, Platten und festverfugte Fliesen sowie Dächer ohne Begrünung. Diese Flächen werden mit dem Faktor 1 bewertet. Als wasserdurchlässig gelten Verbundsteine sowie Fliesen und Pflaster, die ohne Fugenverguss auf sickerfähigem Untergrund verlegt wurden. Das wird mit dem Faktor 0,7 multipliziert, was bedeutet, dass nur 70 von 100 Quadratmetern berechnet werden. Stark wasserdurchlässige Beläge wie Sickersteine, Kies- und Schotterflächen oder auch ein Rasengitter haben den Faktor 0,4, ebenso auch begrünte Dachflächen.
Begünstigt bei der Gebührenermittlung werden festinstallierte Zisternen und private Sickermulden mit mindestens zwei Kubikmeter Volumen , aber keine Regenwassertonnen, erklärte Dirk Schöneweiß. Je nach Bauart und abhängig vom Speichervolumen können Zisternen und Sickermulden die gebührenpflichtige Berechnungsfläche um 50 bis 90 Prozent reduzieren, erklärte der Anwalt.
Gemeinderat Reinhold Waldmann fragte, wie mit potenziellen Häuslebauern verfahren werde. Er wollte wissen, ob es möglich sei, diese neue Art der Abwasserberechnung in den künftigen Bebauungsplänen zu verankern. Dies werde in Zukunft so gehandhabt, sagte Dirk Schöneweiß. Beim Abschluss künftiger Baugenehmigungen werde die Berechnung der jeweiligen Grundstücksflächen für das Abwassersplitting direkt in die Genehmigungsverfahren integriert, erläuterte der Anwalt. Bürgermeister Johannes Ackermann versicherte, dass die Gemeinde ihre Bürger beim Ausfüllen der Ermittlungsbögen nicht allein lasse. Es werde vorab Infoveranstaltungen geben und die Verwaltung werde zusätzlich persönliche Beratungen im Rathaus anbieten.
Neben dem Abwasser war auch das Trinkwasser ein Thema der Gemeinderatssitzung. Einhellig genehmigte der Gemeinderat den Jahresabschluss 2010 für den kommunalen Eigenbetrieb Wasserversorgung. Erzielt wurde ein Bilanzgewinn von 77 500 Euro, wie Rechnungsamtsleiter Manfred Schlageter erläuterte. Erzielt wurde, wie schon im Jahr 2009, ein Jahresüberschuss von rund 20 000 Euro, was mit dem Gewinnvortrag verrechnet werde, so Schlageter.
Autor: Sigrid Umiger
