Der Bundesgerichtshof entscheidet, dass die Blockade "nerviger Werbung" im Internet kein unlauterer Wettbewerb ist. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger reagiert mit Unverständnis.
Werbeblocker für Webseiten sind zulässig. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil. Eine entgegengesetzte Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln wurde dabei aufgehoben. Das Kölner Startup-Unternehmen Eyeo bietet seit 2011 die Browsererweiterung AdBlock Plus an. ...