Jetzt wird’s bunt: Nach einem Gutachten des Bundestags soll eine landesweite Volksabstimmung über das umstrittene Bahnprojekt Stuttgart 21 nun doch zulässig sein. Erst Dienstag hatte ein Verfassungsjurist das Gegenteil behauptet.
"Ein einseitiger Ausstieg von Seiten des Landes Baden-Württemberg aus dem Projekt "Stuttgart 21" verstieße nicht gegen bundesrechtliche Bindungen", heißt es ...