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29. Dezember 2009

Interview

"Burka tatsächlich unerträglich"

Die Schweiz verbietet den Bau von Minaretten, Frankreich will die Burka bannen in Deutschland dürfen Lehrerinnen in vielen Bundesländern kein Kopftuch tragen. Ein Interview über Islamangst und Grundgesetz.

  1. Heiner Bielefeldt Foto: Privat

  2. Eine Frau mit einer Burka Foto: dpa

FREIBURG. In der Schweiz wird der Bau von Minaretten verboten, Frankreich will die Burka bannen und in Deutschland dürfen Lehrerinnen in vielen Bundesländern kein Kopftuch mehr tragen. Über Islamangst und Grundgesetz sprach Christian Rath mit Heiner Bielefeldt in seinem Abschiedsinterview als Direktor des staatsfinanzierten Deutschen Instituts für Menschenrechte in Berlin.

BZ: Herr Bielefeldt, ist die Religionsfreiheit der Muslime verletzt, wenn islamische Symbole verboten werden?

Heiner Bielefeldt: Da muss man differenzieren. Die Burka ist tatsächlich frauenfeindlich und unerträglich. Dass eine Frau gehindert wird, ihr Gesicht zu zeigen, nimmt ihr die Individualität. Das ist mit der Religionsfreiheit keinesfalls zu rechtfertigen. Ich bezweifle aber, ob ein Verbot sinnvoll ist. Was ist gewonnen, wenn die betroffenen Frauen nicht einmal mehr das Haus verlassen können?

BZ: Und das Kopftuch?

Bielefeldt: Das Kopftuch an sich ist nicht verbotswürdig. In Deutschland geht es ja auch vor allem um die Frage, ob es die staatliche Neutralität verletzt, wenn Lehrerinnen in der Schule ein religiöses Kleidungsstück tragen. Das Verfassungsgericht hat die Einschränkung der Religionsfreiheit im Staatsdienst zugelassen, dabei aber eine strikte Gleichbehandlung der Religionen gefordert.

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BZ: … die beim Schweizer Minarettverbot offensichtlich fehlt.

Bielefeldt: Ja, es gibt ja nicht einmal einen vernünftigen Grund, gerade den Bau von Minaretten zu verbieten. Man kann das wohl nur als gezieltes Symbol der Zurückweisung und Marginalisierung sehen.

BZ: Warum ist die Islamkritik derzeit so präsent?

Bielefeldt: Die Abneigung gegen Ausländer oder anders Aussehende wird jetzt gern als Religionskritik ausgegeben, weil man hier bis in bürgerliche und linksliberale Kreise anschlussfähig ist.

BZ: Was empfinden Sie als Menschenrechtler, wenn die Islamkritik ausgerechnet im Namen der Menschenrechte auftritt?

Bielefeldt: Wenn es eigentlich um Rassismus geht, ärgert mich das ziemlich. Hier posieren einige als Helden der Aufklärung, indem sie auf Minderheiten eindreschen. Aber es macht die Islamkritik ja so schillernd, dass sie sich gezielt auf liberale Werte wie Gleichberechtigung der Geschlechter oder Akzeptanz von Homosexualität beruft.

BZ: Haben Frauen und Homosexuelle nicht berechtigt Angst vor dem Islam?

Bielefeldt: Was heißt "vor dem Islam"? Natürlich gibt es patriarchale und homophobe Gewalt in islamisch geprägten Milieus. Da gibt es nichts zu beschönigen. Aber warum wird diese Rückständigkeit vor allem religiös gedeutet, statt sie auch soziologisch zu erklären?

BZ: Wo sind die Grenzen zulässiger Religionskritik?

Bielefeldt: Über religiöse Fragen muss man diskutieren können, auch robust, auch satirisch. Die Meinungsfreiheit gilt auch für pauschale, aggressive und geschmacklose Vorwürfe. Die Grenze ist aber erreicht, wo es nicht mehr um eine Diskussion, sondern um bloße Diffamierung und Ausgrenzung geht.

BZ: Viele Muslime reagieren auf Religionskritik empfindlich, wie die Diskussion um die Mohammed-Karikaturen gezeigt hat …

Bielefeldt: Rechtlich kann es keinen Sonderschutz für Muslime geben. Das ist Ausdruck ihrer Anerkennung als Gleiche in dieser Gesellschaft.

BZ: Der Schriftsteller Ralph Giordano warnt, dass Muslime in der Auseinandersetzung mit Ungläubigen eine religiös sanktionierte Erlaubnis zur Täuschung hätten …

Bielefeldt: Das ist eine gefährliche Ausgrenzung, wenn der Gegenseite eine strukturelle Verlogenheit unterstellt wird. Wer sich in diese Logik hineinbegibt, wird nicht mehr aus ihr herausfinden. Vielmehr ist jedem Gesprächspartner zunächst einmal Glaubwürdigkeit zu unterstellen, bis zum Beweis des Gegenteils.

BZ: Sollten sich die Vertreter des Islam in Deutschland zum Grundgesetz bekennen?

Bielefeldt: Das Grundgesetz ist die Grundlage für das Zusammenleben in Deutschland. Dazu muss sich auch eine Religion wie der Islam positiv verhalten. Ein ausdrückliches Bekenntnis sollte aber nur von Verbandsvertretern, nicht von einzelnen Muslimen gefordert werden.

BZ: Warum?

Bielefeldt: Weil das Grundgesetz für hier aufgewachsene Muslime eine Selbstverständlichkeit ist. Ich kann verstehen, dass sie hilflos, überrascht und verärgert reagieren, wenn von ihnen – in oft inquisitorischem Ton – Sonderbekenntnisse verlangt werden. Niemand fragt einen christlich geprägten Menschen, wie sich bestimmte Stellen in der Bibel mit dem Grundgesetz vertragen. Von muslimischen Verbandsvertretern kann ich dagegen eher Antworten auf solche Fragen verlangen. Das gehört zu ihren professionellen Aufgaben.

BZ: Was gilt für die Gleichberechtigung von Mann und Frau?

Bielefeldt: Dies ist eine unverbrüchliche Vorgabe des Grundgesetzes, an die sich auch Religionsgemeinschaften halten müssen, zum Beispiel wenn sie Religionsunterricht an öffentlichen Schulen erteilen wollen.

Autor: cra