BZ-Interview
Die Leiterin der Anitdiskrimierungsstelle des Bundes über Diskriminierung am Arbeitsplatz
BZ-INTERVIEW mit Christine Lüders, der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, über Diskriminierung am Arbeitsplatz.
Ein ausländischer Name – und schon landet die Bewerbungsmappe im Papierkorb. Die engagierte junge Frau wird bei Beförderungen immer übergangen – sie könnte ja schwanger werden. Diskriminierungen sind im Arbeitsalltag nicht selten. Was nur wenige Betroffene wissen: Sie können sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Berlin wenden. Seit 2006 gibt es die Bundesbehörde, die zeitgleich mit der Verabschiedung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes gegründet wurde. Michael Saurer hat mit der Leiterin, Christine Lüders, gesprochen.
BZ: Frau Lüders, Streit am Arbeitsplatz ist ein alltägliches Phänomen. Auch gezieltes Mobbing ist keine Seltenheit. Ab wann spricht man von Diskriminierung?Lüders: Das ist im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ganz klar festgelegt. Sie werden diskriminiert, wenn Sie aufgrund ihres Geschlechts, ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Religion, körperlichen Beeinträchtigungen, ihres Alters oder ihrer sexuellen ...