Account/Login

Gedenkstätten in der Ortenau

  • sth

  • Fr, 03. Juni 2016
    BZ-Card Leserfahrten

BZ-Leserfahrt zu drei Orten, die an NS-Verbrechen erinnern.

Orte, die für Verbrechen der Nationalsozialisten stehen, sind am 26. Juni 2016 Ziel einer Exkursion der Badischen Zeitung, der Gedenkstätten Südlicher Oberrhein und der Landeszentrale für politische Bildung (LpB)
: der Salmen in Offenburg, die KZ-Gedenkstätte Vulkan in Haslach (Kinzigtal) und die ehemalige Synagoge in Kippenheim.

Im 1787 erbauten Gasthaus Salmen verkündeten Friedrich Hecker und seine Mitstreiter 1847 den ersten demokratischen Verfassungsentwurf in Deutschland. Von 1875 an nutzte die Jüdische Gemeinde Offenburg das Gebäude als Synagoge, bis Nationalsozialisten sie 1938 in der Reichspogromnacht verwüsteten. Auch Kippenheims Synagoge wurde damals entweiht und Angehörige der jüdischen Gemeinde vertrieben und ermordet. In Haslach befanden sich drei NS-Lager. Die KZ-Gedenkstätte Vulkan erinnert an 1700 Zwangsarbeiter aus 21 Ländern. Hunderte Häftlinge überlebten diese Zeit nicht.

Die Gedenkstätten und die LpB unterstützen diese Exkursion. Dadurch liegt der Preis mit BZCard bei nur 32 Euro pro Person (ohne BZCard: 36 Euro). Inklusive sind Führungen, Busfahrt und Mittagessen. BZ-Redakteur Wulf Rüskamp, Ressort "Reportage/ Land und Region", begleitet diese BZ-Leserfahrt.

Info

Buchung: ab heute Tel. 0800/
222422460 (gebührenfrei; Mo–Fr 10–16 Uhr, Sa 10–12 Uhr).
Abfahrt: 7.45 Uhr Kirchzarten, 8.15 Uhr Freiburg, 8.45 Uhr Herbolzheim; Rückkunft: 19 Uhr. Plätze begrenzt; es entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungen.

Ressort: BZ-Card Leserfahrten

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Fr, 03. Juni 2016: PDF-Version herunterladen

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare


Weitere Artikel