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15. Oktober 2011 01:00 Uhr

Colmar

Gericht in Colmar bestraft Gentechnikgegner

Ist ziviler Ungehorsam erste Bürgerpflicht oder kann er auch eine Straftat sein? Im Falle der Rebenzerstörer von Colmar hat sich das Amtsgericht der elsässischen Stadt am Freitag für die zweite Variante entschieden.

Die Richter haben 60 Umweltaktivisten, die im August 2010 aus ganz Frankreich nach Colmar gereist waren, dort aufs Freigelände des landwirtschaftlichen Forschungsinstituts (Inra) vordrangen und gentechnisch veränderte Rebunterlagen abschnitten, der Sachbeschädigung für schuldig befunden. Bis auf sechs Fälle – in denen die Beschuldigten sich wiederholt mit ähnlichen Aktionen hervorgetan hatten – verhängte das Gericht eine Bewährungsstrafe von zwei Monaten. Den Wiederholungstätern brummten die Richter 1200 Euro Geldstrafe auf. Die Staatsanwaltschaft hatte nach der Verhandlung Ende September gar drei Monate auf Bewährung gefordert.

Dennoch reagierten die Verurteilten enttäuscht. "Wir hatten uns einen Freispruch erhofft", kommentierte ihre Sprecherin die Entscheidung des Gerichts. Trotz alledem hätten sie Gelegenheit bekommen, ihre Beweggründe öffentlich darzustellen. Mit ihrer Nacht-und-Nebel-Aktion nahmen die Täter für sich in Anspruch, sie hätten Gefahr für Umwelt und Bevölkerung abgewandt.

Die Mitarbeiter des geschädigten Instituts bezeichneten das Urteil indes als "starkes Signal" für die Forschung. Mit einer Entschädigung von 57 000 Euro, die zudem an das Institut geht, werde leider nur ein Teil des Schadens beglichen. Der Freilandversuch am Inra lief über acht Jahre. Eine Million Euro flossen in das Projekt, mit dem die Agrarwissenschaftler die Mechanismen einer Rebenkrankheit, der Reisigkrankheit, untersucht hatten. Ihre Arbeit wurde kurz vor Abschluss des Projekts zunichtegemacht.

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Deshalb war es kaum verwunderlich, dass die Wissenschaftler dem Anspruch der Aktivisten auf zivilen Ungehorsam ihre eigene Position entgegensetzten: die der Freiheit der Forschung. Auf einem der Banner, mit dem sie vor der Urteilsverkündung auf der Straße demonstrierten, war zu lesen: "Die Inquisition verbrannte Bücher, die Rebenvernichter zerstören Wissen." Ihr Anwalt verwahrte sich dagegen, dass die Wissenschaftler des Inra von den Aktivisten als Monster verteufelt würden, die den internationalen Konzernen hörig seien. Niemals habe die Gefahr bestanden, dass genetisch verändertes Material in die Umwelt gelangen konnte.

Nach den ersten kritischen Reaktionen aus den Reihen der elsässischen Winzer, als das Vorhaben damals bekannt geworden war, entschloss sich Jean Masson, Direktor des Inra, sogar zu einem ungewöhnlichen Experiment: Er versammelte Kritiker aus den regionalen Umweltverbänden und Vertreter des Weinbaus in einem Begleitkomitee, dessen Beteiligung an der Feldforschung auch über Frankreich hinaus Beachtung fand.

Für Genugtuung im Institut sorgte das Urteil nicht zuletzt deshalb, weil die Aktion vom vergangenen August nicht das erste Mal war, dass Gentechnikgegner den Feldversuch von Colmar heimgesucht haben. Ein knappes Jahr zuvor hatte sich ein anderer Aktivist aus dem Elsass an den Versuchspflanzen zu schaffen gemacht, zerstörte als Einzeltäter die 2005 begonnene Arbeit jedoch nur zum Teil.

Autor: Bärbel Nückles