Account/Login

Eingefrorene Hinweise

dpa

Von dpa

Fr, 22. Juni 2018

Panorama

DIGITALES ERBE (I): Eltern wollen Facebook-Profil der toten Tochter / Grundsatzurteil erwartet.

Wenn jemand stirbt, friert Facebook se...in – womit es unzugänglich ist.   | Foto: dpa
Wenn jemand stirbt, friert Facebook sein Profil im „Gedenkzustand“ ein – womit es unzugänglich ist. Foto: dpa

KARLSRUHE (dpa). Dürfen Eltern Zugang zum gesperrten Facebook-Konto ihrer toten Tochter haben? In einem Prozess darum bahnt sich ein Grundsatz-Urteil zur Vererbbarkeit digitaler Inhalte an. Die obersten Zivilrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe signalisierten in der Verhandlung am Donnerstag, dass für sie die zentrale Frage sein wird, ob das digitale Erbe dem analogen gleichzustellen ist – also ob Erben Chats und E-Mails genauso lesen dürfen wie Briefe. Das Urteil soll am 12. Juli verkündet werden.

Mutter und Vater einer 15-Jährigen, die 2012 vor eine U-Bahn gestürzt war, können damit wieder hoffen. Zuletzt hatte ihnen das Berliner Kammergericht unter Verweis auf das Fernmeldegeheimnis den ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Bereits Abonnent/in? Anmelden

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt weiterlesen

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel