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03. April 2009
Kinderpornos: Wie sperren?
Kinderpornografie im Internet ist eine der schwersten Verletzungen der Menschenwürde. Die BZ befragte Experten zur Tauglichkeit des geplanten Gesetzes, Hintergründen und Alternativen.
Kinderpornografie im Internet ist eine der schwersten Verletzungen der Menschenwürde. Sie zu bekämpfen, ist eine gemeinsame Verpflichtung. Darin sind sich alle einig. Die Rechtsunsicherheit darüber, wie man dem Problem am besten Herr werden kann, ist aber groß. Und selbst unter den Experten ist kein Königsweg in Sicht, wie man Kinderpornografie technisch am besten unterbindet. Im Gespräch mit Experten des Freiburger Internet-Providers FreiNet versuchen wir die Fakten zu klären. Auskunft gaben Geschäftsführer, Diplom-Informatiker Manfred Neufang und Michael Ankelin, der als Netzwerktechniker für das Netzwerkmanagement zuständig ist.
Kann der Zugang zu Kinderpornografie im Internet durch Blockaden, wie sie von der Bundesregierung befürwortet werden, wirklich massiv erschwert werden?»Fakt ist zum einen, dass sich nur ein sehr geringer Teil der Kinderpornografie auf Webseiten im bekannten www-Internet befindet. Der größte Teil wird über sogenannte Peer-to-Peer-Verbindungen in anderen, unzugänglicheren Teilen des Internets ausgetauscht, also etwa über IRC-Chats, Instant-Messaging-Clients oder Peer-to-Peer-Netzwerke und mit den angedachten Maßnahmen nicht verhindert. Selbst die Expertenkommission des zuständigen Bundestagsausschusses schätzt die Eignung und Effizienz solcher Maßnahmen als sehr gering ein.
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Welche technischen Möglichkeiten der Blockade gibt es überhaupt und wie sind sie juristisch zu bewerten?
»Zurzeit werden drei technische Ansätze für die Zugangserschwerung verfolgt:
»Manipulation der DNS-Server: In der bloßen Verhinderung des Zugangs zu einer bestimmten Information, etwa der Seite mit Kinderpornos, liegt nach einhelliger Auffassung weder ein Eingriff in das Grundgesetz noch in das Telekommunikationsgesetz vor, so dass es juristisch am einfachsten umzusetzen wäre.
»Einträge in Routing-Tabellen / IP-Ausschluss durch Sperrung am Router: Anders zu bewerten sind jedoch Einträge in Routingtabellen zur Sperrung ganzer Server, da vor allem bei dieser Technik nicht ausgeschlossen werden kann, dass auch legale Inhalte geblockt werden und sich daraus Haftungsansprüche an die Provider ergeben könnten.
»Einsatz von Proxy-Servern : Dies ist von allen die kostenintensivste Maßnahme und müsste eigentlich an den großen internationalen Internet-Knoten wie dem DE-CIX – an dem auch FreiNet angebunden ist – in Frankfurt erfolgen, um den Zugang nicht nur einzelner Kunden zu erschweren.
Wie gehen regionale Internet Service Provider mit dem Thema um? Müssen bei FreiNet künftig auch täglich Sperrlisten gepflegt werden?
»Die Sperrung dieser Inhalte wird derzeit nur mit den acht großen Internet Service Providern besprochen, die überwiegend (DSL-)Zugänge für den Consumer-Bereich anbieten. FreiNet ist im Geschäftskunden-Bereich mit überwiegend regionalem Fokus tätig. Insofern würde selbst das wenig wirksame Netz von DNS-Sperrungen zunächst noch löchrig sein: Vom Firmen-PC, der beim regionalen Provider angebunden ist, wird man weiterhin auf verbotenen Inhalte kommen und nicht auf den Sperr-Seiten landen.
Bergen die geplanten gesetzlichen Sperrmaßnahmen auch Risiken?
»Ein Risiko ist etwa, dass – wie bereits in skandinavischen Ländern geschehen – die Sperrliste öffentlich bekannt wird und dann problemlos unter einfacher Umgehung mittels ausländische DNS- und Proxyserver über Anonymisierungs-Netzwerke mit Exit-Knoten in Ländern ohne Internetzensur genutzt werden könnte. Den Pädophilen würde dadurch ein großes Adressverzeichnis von Webseiten mit Kinderpornografe frei Haus geliefert.
»Eine andere im Netz diskutierte Gefahr besteht darin, dass bei den wenig versierten Kinderporno-Konsumenten, die man durch die Sperrmaßnahmen vielleicht doch von den Inhalten fernhalten kann, die Gefahr realer pädophiler Übergriffe steigen könnte.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden in der Internetcommunity auch kritisch gesehen. Warum?
»Ohne dass Pädophilie in irgendeiner Weise verharmlost würde, wird unterstellt, dass schon das Argument der Terrorabwehr missbraucht wurde, um immer mehr Überwachungsmaßnahmen wie beispielsweise die Vorratsdatenspeicherung und Online-Durchsuchungen von Computern zu legitimieren. Sehr viele Bürgerrechtsorganisationen sehen schon jetzt durch die verschärften Sicherheits- und Überwachungsbefugnisse den freien demokratischen Rechtsstaat in Gefahr. Datenschützer sehen darin einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, einen zu weitgehenden Eingriff in die Privatssphäre und eine immer weiter voranschreitende Annäherung an einen Überwachungsstaat. Ein freier Informationsfluss im Internet ist letztlich auch ein wichtiger Bestandteil unserer Demokratie.
Welche Alternativen gibt es?
»Die Millionen, die für Zugangsverhinderung ausgegeben werden, könnten stattdessen auch in die Ausrüstung der Ermittlungsbehörden und Aufstockung der Ermittler investiert werden, deren Arbeit und Ergebnisse wesentlich effizienter sein dürften. Zielführender und wirkungsvoller wäre sicherlich auch, wenn man sich in verstärktem Maße auf die Anbieter von Kinderpornografie und die weitere Pädophilie-Forschung konzentrieren würde, sowie zusätzliche medizinisch-therapeutische Angebote schafft, um Menschen mit solchen Neigungen zu helfen, damit sie nicht zur Gefahr für Kinder werden.
Autor: wü


